Einspruch! 

Und so funktioniert’s:

  1. Sie füllen unser Online-Formular für Rechtsschutzversicherte oder unser Online-Formular für Nicht-Rechtsschutzversicherte aus und senden es ab.
  2. Sie erhalten per Post eine Vollmacht mit frankiertem Rückumschlag, die Sie uns unterschrieben zurück schicken.
  3. Wir legen für Sie Einspruch ein und beantragen Einsicht in Ihre Akte.
  4. Bei Rechtsschutzversicherten prüfen wir den Akteninhalt und erstellen ein Gutachten für Sie. Nicht Rechtschutzversicherte erhalten bei uns auf Wunsch Tipps für eine erfolgversprechende Verteidigung.
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