Absehen vom Regelfahrverbot nur bei drohendem Entzug der Existenzgrundlage
OLG Hamm Beschluss vom 02.11.2006 AZ: 2 Ss OWi 712/06

Die Urteilsgründe in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verstoßes gegen § 24 StVG, in denen von der Verhängung des Regelfahrverbots nach § 25 Abs. 1 StVG abgesehen wird, müssen eine eingehende Begründung enthalten, warum trotz Vorliegens eines Regelfalles der konkrete Sachverhalt Ausnahmecharakter hat. Dabei sind berufliche und wirtschaftliche Nachteile als Fahrverbotsfolgen regelmäßig hinzunehmen, es sei denn es droht der Verlust des Arbeitsplatzes bzw. der Existenzgrundlage.

StVG §§ 24, 25 Abs. 1

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