Absehen von Fahrverbot bei Rotlichtverstoß
OLG Koblenz Urteil vom 10.05.2004 AZ: 1 Ss 333/03
Das Nichtbeachten einer roten Ampel muss nicht zwangsläufig zu einem Fahrverbot führen. Das Gericht muss in jedem konkreten Fall prüfen, ob ein so genanntes Augenblicksversagen zu dem Rotlichtverstoß geführt hat. Zudem müssen die Folgen des Fahrverbots für den betroffenen Autofahrer, sowie mögliche langwierige körperliche oder seelische Unfallfolgen berücksichtigt werden.
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