Absehen von Fahrverbot bei Sorge um verunglücktes Kind
OLG Karlsruhe Urteil vom 08.08.2005 AZ: 1 Ss 81/05
Wer aus Sorge um sein verunglücktes Kind grob gegen die Straßenverkehrsregeln verstößt, kann unter Umständen von Fahrverbot verschont bleiben und mit einem geringeren Bußgeld als üblich belegt werden.
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