Anforderungen an die Urteilsgründe bei Geschwindigkeitsüberschreitung zur Nachtzeit
OLG Hamm Beschluss vom 29.12.2006 AZ: 2 Ss OWi 797/06
Die erstinstanzliche Verurteilung wegen fahrlässigen Überschreitens der zulässigen Höchstgeschwindigkeit nach §§ 41 Abs. 2, 49 StVO i.V.m. § 24 StVG ist aufzuheben, wenn die Geschwindigkeitsüberschreitung durch Nachfahren und eine Messung zur Nachtzeit festgestellt wurde, die Urteilsgründe aber überhaupt keine Ausführungen zu den Beleuchtungsverhältnissen auf der befahrenen Straße und darüber enthalten, ob die Strecke zwischen dem von den Polizeibeamten geführten Fahrzeug und dem des Betroffenen durch Lichtquellen aufgehellt war. Solche Urteilsgründe genügen nicht bei einer Messung durch Nachfahren zur Nachtzeit.
StVO §§ 41 Abs. 2, 49, StVG § 24
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