Belehrungspflicht bei Verkehrsalkoholkontrolle
BayOLG München Urteil vom 23.07.2003 AZ: 1 ObOWi 219/03
Wird bei einer verdachtsunabhängigen Verkehrs-Alkoholkontrolle durch die Polizei in einem Fahrzeug Alkoholgeruch festgestellt, so reicht dies für sich allein noch nicht aus, Fragen des Polizeibeamten nach der Herkunft des Alkoholgeruchs als „Vernehmung“ des Fahrers mit entsprechender vorheriger Belehrungspflicht zu bewerten.
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