Bestimmung der Blutalkoholkonzentration
OLG Köln Beschluß vom 5. 1. 2001 AZ: Ss 509/00 B

Bei der Bestimmung der Atemalkoholkonzentration ist bezüglich der Einzelmesswerte und des daraus errechneten Mittelwerts die dritte Dezimalstelle außer Betracht zu lassen.

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