EG-Kontrollgerät und Ruhezeiten
OLG Köln Urteil vom 19. 1. 1999 AZ: Ss 526/98

Wechselt ein alleinfahrender Kraftfahrer das zunächst für das Fahrerfach 1 des EG-Kontrollgeräts (Zweifahrergerät) eingelegte Schaublatt, auf dem die Lenkzeit aufgezeichnet wird, in das Fahrerfach 2, wobei er gleichzeitig ein weiteres auf ihn laufendes Schaublatt in das Fahrerfach 1 einlegt, um die Nichteinhaltung der erforderlichen Ruhezeit zu verschleiern, so ist dieses Verhalten ordnungswidrig im Sinne des Fahrpersonalgesetzes (FPersG), erfüllt aber nicht den Tatbestand des § 268 Absatz 3 StGB.

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