Fahrverbotserteilung wegen besonderer Umstände
OLG Düsseldorf Beschluß vom 15. 5. 2000 AZ: 2a Ss (OWi) 128/00 - (OWi) 39/00 III

Das Fahrverbot nach § 25 Absatz 1 Satz 1 StVG kann seinen Sinn verloren haben, wenn die zu ahndende Tat mehr als zwei Jahre zurückliegt. Soll es verhängt werden, so müssen besondere Umstände vorliegen, die seine Festsetzung trotz des langen Zeitablaufs noch rechtfertigen.

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