Familienangehörige und § 20 Abs. I FPersV-Bescheinigung
OLG Karlsruhe Beschluss vom 30.10.2009 AZ: 2 (7) SsBs 201/09
Gegenüber Familienangehörigen, die nicht aufgrund eines Arbeitsvertrags, sondern nur gelegentlich aus familiärer Verbundenheit im Unternehmen aushelfen, ist der Unternehmer nicht verpflichtet, die in § 20 Abs. 1 FPersV genannten Bescheinigungen auszustellen.
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