Grobe Fahrlässigkeit bei Rotlichtverstoß
BayObLG Beschluß vom 27. 10. 2000 AZ: 1 ObOWi 501/2000
Wer im Großstadtverkehr einen Mietwagen führt, mit dem er so wenig vertraut ist, dass er versehentlich bei Rotlicht in eine Kreuzung einfährt, handelt in der Regel grob fahrlässig.
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