Hinweispflicht auf Fahrverbot, wenn dies im Bußgeldbescheid nicht angeordnet ist
OLG Jena Beschluss vom  26.02.2010 AZ: 1 Ss 270/09

Ist im Bußgeldbescheid ein Fahrverbot nach § 25 StVG nicht angeordnet worden, so darf das Amtsgericht auf dieses nur erkennen, wenn es den Betroffenen darauf zuvor in entsprechender Anwendung von § 265 Abs. 2 StPO hingewiesen hat.

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