Identifizierungsmerkmale
BayObLG Beschluß vom 30.11.1994 AZ: 2 Ob OWi 563/94

Beruht die Überzeugung des Tatrichters von der Täterschaft auf dem Vergleich zwischen Meßfoto und Erscheinungsbild des Betroffenen, so müssen die Urteilsgründe die übereinstimmenden Identifizierungsmerkmale, die die Grundlage der Überzeugung bildeten, wiedergeben. Daran hat sich durch die Rechtsprechung zum notwendigen Umfang der Urteilsgründe bei der Feststellung von Geschwindigkeitsüberschreitungen (BGHSt 39, 291 = NZV 1993, 485) nichts geändert.

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