Messverwertbarkeit bei fehlender Fotolinie
AG Lübben Beschluss vom 16.03.2010 AZ: 40 OWi 1321 Js 2018/10 (58/10)

Fehlt bei einer Geschwindigkeitsmessung mit dem Messgerät ES 3.0 die vom Hersteller in seiner Bedienungsanleitung geforderte "nachvollziehbare" gekennzeichnete Fotolinie fehlt, ist nicht klar erkennbar, ob es sich bei dem gemessenen Fahrzeug tatsächlich um das Betroffenenfahrzeug handelt und ob die gemessene Geschwindigkeit im Einklang mit der Fotodokumentation vom Betroffenenfahrzeug steht. Die Messung ist dann unverwertbar.

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