Mitzieheffekt bei Rotlichtverstoß
OLG Hamm Beschluß vom 9. 11. 1999 AZ: 2 Ss OWi 1065/99222
Beruht ein Rotlichtverstoß auf einem sog. Mitzieheffekt, kann die Verhängung des an sich verwirkten Regelfahrverbots ausscheiden. Das gilt auch, wenn es auf Grund des Rotlichtverstoßes des Betroffenen zu einem Schaden gekommen ist.
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