PoliScan Speed: Kein standardisiertes Messverfahren
OLG Karlsruhe Beschluss vom 17.02.2010 AZ: 1 (8) SsBs 276/09
Zu den Anforderungen an die gerichtliche Überzeugungsbildung bei einem (noch) nicht standardisierten Messverfahren (hier: PoliScan Speed). Beschränkt sich der Richter nicht auf die bloße Wiedergabe des Messverfahrens, sondern hört den zuständigen Messbeamten und lässt die Messung durch einen Sachverständigen prüfen, so liegt eine verlässliche und korrekte Messung vor.
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