Qualifizierter Rotlichtverstoß beim Abbiegevorgang
KG Beschluß vom 23. 3. 2001 AZ: 2 Ss 33/013 Ws (B) 84/01

Ein qualifizierter Rotlichtverstoß i.S. von Nr. 34.2 des Bußgeldkatalogs liegt nicht vor, wenn der Betroffene mit dem Fahrzeug während der Grünphase für die Linksabbiegerspur auf der (mittleren) Geradeausspur trotz des für diese Spur abgestrahlten roten Ampellichtes in die Kreuzung einfährt, um anschließend nach links abzubiegen.

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