Rotlichtzeitmessung durch zufällige Zeugen
OLG Hamm Beschluss vom 01.09.2009 AZ: 2 Ss OWi 550/09
Die Rotlichtzeit kann nicht durch zufällige Zeugen ermittelt werden, da eine reine gefühlsmäßige Schätzung unzulässig ist und objektiv nicht überprüfbar ist.
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