Sicherheitsgurt
BGH Urteil vom 12. 12. 2000 AZ: VI ZR 411/99

Einem Kfz-Insassen, der den Sicherheitsgurt nicht anlegt, fällt grundsätzlich ein Mitverschulden (§ 254 Absatz 1 BGB) an seinen infolge der Nichtanlegung des Gurtes erlittenen Unfallverletzungen zur Last.

<- zurück

Geblitzt? Einspruch! Was Ihnen droht Wie wir helfen Keine Rechtschutzversicherung Online-Formulare Gesetze Urteile Impressum Nutzungsbedingungen info@kanzlei-bussgeld.de http://www.kanzlei-bussgeld.de