Videomessung und Beweisverwertungsverbot
OLG Düsseldorf Beschluss vom 09.02.2010 AZ: IV-3 RBs 8/10 2 Ss-OWi 4/10

Die Vorschriften der §§ 81b, 100h Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Nr. 1, 163b Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 StPO i.V.m.§ 46 Abs. 1 OWiG als Ermächtigungsgrundlage für eine Videomessung des (Sicherheits-)Abstandes nach dem Messverfahren ViBram aus.

Das Ergebnis einer dennoch durchgeführten Messung unterliegt einem Beweisverwertungsverbot.

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