Videomessung und Beweisverwertung
OLG Koblenz Beschluss vom 04.03.2010 AZ: 1 SsBs 23/10

  1. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 11. August 2009 (2 BvR 941/08) steht der Verwertung von Ergebnissen der Videoabstandsmessung in Rheinland-Pfalz nicht entgegen.
  2. Da jedenfalls auf Autobahnen Anhaltekontrollen mit einem viel zu hohen Risiko für alle Beteiligten verbunden wären, sind auch Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit der Identifizierungsaufnahme gegeben.

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