Zugangsnachweis mittels Einschreiben nicht erforderlich
Hessischer VGH Urteil vom 23.03.2005 AZ: 2 UE 582/04

Kein Einschreiben bei Behördenbriefen erforderlich. Die Tatsache, dass eine Behörde ein Schreiben mit korrekter Adressierung einem Bürger zweimal zugeschickt hat, reicht für die Annahme des Erhalts aus. Von einer Behörde kann die Versendung eines Schriftstücks per Einschreiben zum Nachweis des Zugangs nicht verlangt werden.

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