Zwei Ordnungswidrigkeiten, ein Fahrverbot
OLG Hamm Beschluss vom 27.10.2009 AZ: 3 Ss OWi 451/09
Stehen zwei Ordnungswidrigkeiten, die jeweils mit einem Fahrverbot gehandelt werden könnten, in Tatmehrheit, so kann in dem diese Taten gleichzeitig abgeurteilten Urteil nur auf ein Fahrverbot erkannt werden.
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