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Lassen sich Bußgeld, Punkte und ein Fahrverbot vermeiden?

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Der Bußgeldcheck von Kanzlei-Bußgeld

Online-Formular
Beantworten Sie uns nur einige Fragen und übermitteln Sie uns gerne Ihren Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid.
Kostenlose Prüfung
Wir prüfen Ihren Verstoß auf Messfehler und Formfehler der Behörden.
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Sie erhalten von uns eine Auswertung. 100% kostenlos und unverbindlich.
Einspruch einlegen
Auf Wunsch legen Sie selbst oder mit unserer Hilfe Einspruch ein.

Wann lohnt sich ein Einspruch bei einer Blitzermessung?

Viele fest installierte Radarfallen sind veraltet. Aber auch moderne Laserblitzer, die überwiegend mobil eingesetzt werden, wie Poliscan Speed und Traffistar S350, sind anfällig für Messfehler oder speichern oft keine Messdaten. So kommt es häufig zu fehlerhaften Messungen oder nicht nachvollziehbaren Messergebnissen.

Nutzen Sie unseren kostenlosen Bußgeldcheck um Ihre Chancen zu prüfen. Unsere auf Verkehrsrecht spezialisierte Kanzlei hilft seit ca. 20 Jahren bundesweit bei der Abwehr von Bußgeldern, Punkten und Fahrverboten.

Erfahrungen & Bewertungen zu Stolle Rechtsanwälte
56%
aller Bescheide sind
fehlerhaft (VUT-Studie*)
* Quelle: VUT Sachverständigengesellschaft mbH & Co. KG
Studie mit 14.783 Vorgängen im Zeitraum von April 2007 bis Januar 2013
Diagramm VUT Studie

Häufige Fragen

Sie haben einen Anhörungsbogen erhalten oder werden als Zeuge befragt? Dann ist das der ideale Zeitpunkt einen Einspruch prüfen zu lassen. Unsere Kanzlei für Bußgeldrecht kann nach kurzer Ansicht des Behördenschreibens in der Regel schon abschätzen, ob es bei der Blitzermessung zu Fehlern gekommen ist.

Bei der Feststellung von Abstandsverstößen, Geschwindigkeitsüberschreitungen und Rotlichtverstößen werden zwar standardisierte Messverfahren eingesetzt - diese sind jedoch anfällig für Fehler. Die häufigsten Ursachen für Fehlmessungen sind u.a. Messungen außerhalb des gültigen Auswertebereichs, undeutliche Blitzerfotos sowie ungenaue Messdaten. Das kann dazu führen, dass Geschwindigkeit und Rotzeit zu hoch und ein Abstand zu niedrig angezeigt werden oder die Messung gar nicht zugeordnet werden kann. Außerdem speichern einige Blitzer keine Rohmessdaten, weshalb die Blitzermessung wegen fehlender Nachvollziehbarkeit häufig anfechtbar ist.

Wurden Sie geblitzt oder haben Sie eine andere Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr begangen, erhalten Sie in der Regel innerhalb von drei Monaten den Bußgeldbescheid per Post zugestellt. Darin ist unter anderem die Höhe des Bußgelds laut Bußgeldkatalog aufgeführt. Zusätzlich werden Sie auf mögliche Punkte in Flensburg oder sogar ein Fahrverbot hingewiesen – abhängig von der Art der Ordnungswidrigkeit. Sie müssen diese Sanktionen jedoch nicht einfach akzeptieren, denn Sie haben das Recht, Einspruch gegen den Bußgeldbescheid zu erheben. Das bestimmt §67 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG).

Die Einspruchsfrist beginnt mit der Zustellung des Bußgeldbescheids. Nach Erhalt eines solchen Dokuments sollten Sie es unbedingt auf mögliche Fehler überprüfen. Fehlen bestimmte Angaben oder sind diese inkorrekt, bestehen gute Chancen für einen erfolgreichen Einspruch.

Nach Erhalt des Bußgeldbescheids haben Sie 14 Tage Zeit, die Geldbuße zu bezahlen oder Einspruch einzulegen. Andernfalls kann ein Vollstreckungsverfahren gegen Sie eingeleitet werden. Reagieren Sie also auf jeden fall zügig.

Theoretisch können Sie den Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid auch ohne Anwalt durchführen. Allerdings kennen sich Verkehrsrechtsanwälte erfahrungsbedingt sehr gut mit möglichen Angriffspunkten aus. Ohne Anwalt müssen Sie außerdem die Akteneinsicht bei der zuständigen Bußgeldstelle vor Ort duchführen - oder in begründbaren Fällen bei der Polizeidienststelle in der nähe Ihres Wohnorts.

Die telefonische Erstberatung nach dem Absenden unseres Formulars ist komplett kostenfrei. Sollten Sie die Rechtsanwälte im Anschluss beauftragen, können Kosten entstehen, über deren Höhe Sie vorab informiert werden. Eine Rechtsschutzversicherung kann diese Kosten komplett oder teilweise übernehmen.

Ihr Kontakt zu Uns

Gerne erreichen Sie uns über unser Formular oder telefonisch unter

0211 – 93 885 – 1

Wir freuen uns, Ihnen bei Bußgeldangelegenheiten weiterhelfen zu können.