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Autofahrer können auch ohne Tempolimit-Schild geblitzt werden

Tempolimit-Schild gestohlen und geblitzt: Wird das Bußgeld trotzdem fällig?

21. Oktober 2024, 07:31

Auf der L22 bei Rostock fehlte ein Tempolimit-Schild - viele Autofahrer wurden geblitzt. Kann die Bußgeldstelle dem Fahrer Ortskundigkeit nachweisen, wird diese trotzdem ein Bußgeld verlangen. Betroffene sollten Einspruch einlegen.

VG Berlin kassiert Fahrtenbuchauflage ein

VG Berlin: Fahrtenbuchauflage kassiert

20. September 2024, 09:45

Eine Behörde hätte eine Google-Suche durchführen müssen, um den Fahrer nach einem Verkehrsverstoß zu ermitteln, entschied das VG Berlin. Die Fahrtenbuchauflage, die aufgrund einer Geschwindigkeitsüberschreitung erfolgte, wurde aufgehoben.

Mann fährt ein Auto und benutzt sein Smartphone.

Handyblitzer Monocom soll noch 2024 in Rheinland-Pfalz eingesetzt werden

20. August 2024, 08:05

Eine Änderung am Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (POG) könnte noch im Jahr 2024 den flächendeckenden Einsatz des Handyblitzers in Rheinland-Pfalz erlauben und die noch klaffende Datenschutz-Lücke schließen.

Mann fotografiert aus einem Auto andere Autos, die zu schnell fahren.

Big Brother auf vier Rädern? Ford-Patent sorgt für Diskussion

09. August 2024, 12:45

Ford arbeitet an einem System, das jedes Auto in einen mobilen Blitzer verwandeln könnte. Kameras sollen Geschwindigkeitsüberschreitungen automatisch erkennen und melden. Rechtliche Fragen und Datenschutzbedenken sind noch ungeklärt.

Blitzermarathon im August 2024

Neuer Blitzermarathon im August 2024 gestartet: Bayern wohl nicht dabei

Update 05. August 2024, 13:24

Im August 2024 führt die Polizei wieder verstärkte Radarkontrollen durch, um Verkehrssicherheit zu erhöhen. Die Aktion läuft vom 5. bis 11. August.

Hohe Bußgelder in Frankreich

Urlauber aufgepasst: Hohe Bußgelder drohen auf französischen Autobahnen

25. Juli 2024, 16:31

Autofahrer in Frankreich sollten sich über die aktuellen Verkehrsregeln und Bußgelder informieren, um böse Überraschungen zu vermeiden. Insbesondere auf mautpflichtigen Autobahnen drohen hohe Gebühren.

Messfehler bei Laserpistole Truspeed

Polizei NRW stoppt Einsatz von Laserpistolen wegen Messfehlern

16. Juli 2024, 12:32

Nordrhein-Westfalens Polizei hat bestimmte Laserpistolen wegen fehlerhafter Geschwindigkeitsmessungen aus dem Verkehr gezogen.

BVerfG Urteil Haltereigenschaft

BVerfG-Urteil: Haltereigenschaft reicht nicht als Beweis für Fahrereigenschaft

15. Juli 2024, 07:36

Das Bundesverfassungsgericht entschied, dass die Haltereigenschaft eines Fahrzeugs nicht automatisch den Fahrer bestimmt. Dies stärkt die Rechte der Fahrzeughalter.

Blitzer-Apps am Steuer verboten

Blitzer-Apps am Steuer auch für Beifahrer verboten

10. Juni 2024, 10:15

Die Nutzung von Blitzer-Apps und Radarwarnern ist mittlerweile in Deutschland während der Fahrt verboten. Das gilt nun auch für Beifahrer.

Blitzermarathon-Bilanz 2024

Blitzermarathon-Bilanz 2024

31. Mai 2024, 16:30

Eine neue Kampagne zur Erhöhung der Verkehrssicherheit wurde gestartet. Erfahren Sie, welche Maßnahmen geplant sind.

Neues Gerichtsurteil zu Blitzer-Messungen

Neues Gerichtsurteil zu Blitzer-Messungen

28. Mai 2024, 09:38

Ein aktuelles Gerichtsurteil hat die Zuverlässigkeit von Blitzer-Messungen in Frage gestellt. Was Sie jetzt wissen müssen.

Bußgeldänderungen 2024

Bußgeldänderungen 2024

25. Mai 2024, 15:20

Ab 2024 gibt es neue Bußgeldregelungen für Autofahrer. Die Änderungen betreffen aber nur wenige Bereiche. Die Strafen für Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Abstandsverstöße bleiben gleich.

 Bußgeld für Handy am Steuer

OLG-Karlsruhe: Handy beiseitelegen ist kein Handyverstoß

10. Mai 2024, 14:08

Immer wieder gibt es Gerichtsurteile zur Auslegung des § 23 StVO. Erfahren Sie jetzt, was erlaubt ist und wann Sie gegen einen Bußgeldbescheid vorgehen können.

E-Scooter im Nahverkehr: Verbot im ÖPNV

E-Scooter im Nahverkehr: Verbot im ÖPNV

2. Mai 2024, 17:45

Für E-Scooter gelten ab sofort neue Regeln im Straßenverkehr. Informieren Sie sich über die wichtigsten Änderungen.

Tempolimit-Schild gestohlen und geblitzt: Wird das Bußgeld trotzdem fällig?

Im Spätsommer 2024 meldeten sich mehrere Autofahrer bei der Polizei, nachdem sie auf der L22 bei Rostock-Hinrichshagen in Richtung Graal-Müritz geblitzt worden waren. Die Fahrer berichteten, dass sie keine Geschwindigkeitsbegrenzung bemerkt hätten. Eine Untersuchung ergab, dass das Schild, das die Geschwindigkeit auf 50 km/h begrenzen sollte, gestohlen worden war.

Polizei rät Einspruch einzulegen

Die Polizei hat inzwischen ein Ersatzschild aufgestellt und rät betroffenen Autofahrern, gegen etwaige Bußgeldbescheide Einspruch einzulegen. Dabei sollten sie Medienberichte, unter anderem vom NDR, als Beweismaterial sichern. Diese könnten im Einspruchsverfahren hilfreich sein. Die Hansestadt Rostock wurde über den Vorfall informiert, und die Polizei ermittelt wegen Diebstahls.

Bußgeldstelle will Ortskundigkeit prüfen

Ob trotz des fehlenden Schildes Bußgelder fällig werden, hängt vom Einzelfall ab. Der ADAC erklärte, dass ortskundige Fahrer möglicherweise zur Zahlung verpflichtet sind, da sie die Begrenzung kennen sollten. Bei ortsfremden Fahrern könnte das fehlende Schild jedoch eine wichtige Rolle spielen. Die Bußgeldstelle prüft derzeit jeden Fall individuell.

VG Berlin: Fahrtenbuchauflage aufgehoben – Behörde hätte googeln müssen

Das Verwaltungsgericht (VG) Berlin hat entschieden, dass eine Behörde mehr Aufwand betreiben muss, um den Fahrer nach einem Verkehrsverstoß zu ermitteln. Dazu gehöre auch eine einfache Google-Suche, um den wahren Fahrer zu identifizieren.

Google-Suche als einfache Maßnahme

Im vorliegenden Fall hatte die Behörde nach einem Blitzerfoto keine weiteren Ermittlungen durchgeführt und dem Fahrzeughalter stattdessen eine Fahrtenbuchauflage auferlegt. Das VG Berlin hob diese Entscheidung auf, da eine Google-Suche nach dem Firmennamen und dem Geschäftsführer den Fahrer leicht hätte identifizieren können.

Ein Richter des VG Berlin demonstrierte dies im Verfahren selbst: Er fand durch eine Google-Bildersuche das Xing-Profil des Geschäftsführers, dessen Bild mit dem Blitzerfoto übereinstimmte.

Präventivmaßnahme ohne ausreichende Grundlage

Das Gericht stellte fest, dass die Behörde nicht alle zumutbaren Maßnahmen zur Fahrerermittlung ausgeschöpft hatte, bevor sie eine Fahrtenbuchauflage erteilte. Eine Google-Suche sei in diesem Fall eine einfache und notwendige Maßnahme gewesen.

Rheinland-Pfalz setzt auf KI-Überwachung: Handy-Blitzer im Einsatz

Rheinland-Pfalz startet als erstes Bundesland mit Handy-Blitzern, um Ablenkung im Straßenverkehr zu reduzieren. Eine spezielle Kamera, die Monocam, erkennt mithilfe von Künstlicher Intelligenz, ob Autofahrer ein Handy nutzen. Im Falle eines Verstoßes drohen Bußgelder und der Entzug des Führerscheins.

Funktionsweise der Monocam: Die Monocam scannt Fahrzeuge und analysiert Handhaltungen oder Markenlogos, um Handynutzung zu identifizieren. Bei Verdacht wird der Fall zur finalen Überprüfung an Polizeibeamte weitergeleitet.

Rechtslage und Einführung 2024: Um den Einsatz der Handy-Blitzer zu ermöglichen, wurde das Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (POG) angepasst. Diese rechtliche Grundlage erlaubt es, auch unverdächtige Fahrer zu erfassen. Nach erfolgreichen Tests soll die flächendeckende Einführung der Monocam noch 2024 erfolgen. Ziel ist es, die Verkehrssicherheit zu erhöhen und Ablenkungsverstöße drastisch zu reduzieren.

Strafen bei Verstoß: Handynutzung am Steuer ist eine Ordnungswidrigkeit und wird mit 100 Euro Bußgeld und einem Punkt in Flensburg geahndet. Bei Unfällen aufgrund von Ablenkung durch Handys drohen höhere Strafen und der mögliche Entzug des Führerscheins.

Big Brother auf vier Rädern? Ford-Patent sorgt für Diskussion

Ford arbeitet an einer Technologie, die jedes Auto in einen mobilen Blitzer verwandeln könnte. Mithilfe von Kameras sollen Geschwindigkeitsüberschreitungen automatisch erkannt und gemeldet werden. Während dies die Arbeit der Polizei erleichtern könnte, wirft die Idee der flächendeckenden Überwachung im Straßenverkehr zahlreiche Fragen auf.

Zukunftsperspektiven: Die Technologie, die Ford entwickelt, könnte weitreichende Folgen für die Zukunft der Mobilität haben. Neben der Verkehrsüberwachung könnten solche Systeme auch für andere Zwecke eingesetzt werden, wie beispielsweise die automatische Unfallmeldung oder die Erkennung von Verkehrsverstößen. Es ist jedoch wichtig, die potenziellen Risiken abzuwägen und sicherzustellen, dass die Technologie zum Wohle der Gesellschaft eingesetzt wird.

Datenschutz und Überwachung: Die Erfassung von Geschwindigkeitsüberschreitungen ist nur ein kleiner Teil der möglichen Daten, die solche Systeme sammeln könnten. Fahrzeugtyp, Kennzeichen, Fahrerverhalten und weitere Informationen könnten potenziell gespeichert werden. Dies wirft Fragen nach dem Schutz der Privatsphäre auf. Ein Datenleck könnte schwerwiegende Folgen für die Betroffenen haben und das Vertrauen in staatliche Institutionen weiter untergraben.

Rechtliche Grauzone: Die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine solche Überwachung sind in vielen Ländern noch unklar. Es stellt sich die Frage, ob bestehende Gesetze ausreichend sind, um den Datenschutz zu gewährleisten und Missbrauch zu verhindern. Zudem müssten Fragen der Haftung geklärt werden. Wer ist verantwortlich, wenn das System fehlerhaft ist und unschuldige Menschen bestraft werden?

Das Ford-Patent wirft wichtige Fragen zur Zukunft der Überwachung auf. Während die Technologie potenziell Vorteile für die Verkehrssicherheit bietet, müssen die Risiken für die Privatsphäre und die gesellschaftlichen Auswirkungen sorgfältig abgewogen werden. Bis die automatischen Blitzer in Autos integriert werden, wird es wohl noch eine breite gesellschaftliche und rechtliche Diskussion geben.

Neuer Blitzermarathon im August 2024 gestartet: Bayern wohl nicht dabei

Vom 5. bis 11. August führt die Polizei in verschiedenen Bundesländern wieder verstärkt Radarkontrollen durch, insbesondere auf unfallträchtigen Strecken und in Gebieten mit hoher Gefährdung, wie zum Beispiel in der Nähe von Schulen.

Der Blitzermarathon soll Autofahrende daran erinnern, sich an die Tempolimits zu halten. Bereits im April fand eine ähnliche Aktion statt. Nicht alle Bundesländer nehmen teil; Berlin, Bremen, Saarland und Sachsen hatten im April aus Kapazitätsgründen oder aufgrund von Zweifeln an der Effektivität der Aktion nicht mitgemacht - nach neuesten Informationen nicht Bayern wohl diesmal auch nicht teil.

Autofahrern drohen bei Verstößen während der Aktionswoche die üblichen Sanktionen wie Bußgelder, Punkte in Flensburg und Fahrverbote. Eine detaillierte Übersicht der Bußgelder für Geschwindigkeitsverstöße finden Sie in den aktuellen Bußgeldtabellen.

Hohe Bußgelder drohen auf französischen Autobahnen

Frankreich ist ein beliebtes Reiseziel für deutsche Urlauber. Doch besonders Autofahrer sollten sich über die aktuellen Verkehrsregeln und Bußgelder informieren, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.

Die französischen Autobahnen sind größtenteils mautpflichtig. Die Bezahlung erfolgt an Schranken entweder bar oder mit Kreditkarte, da EC-Karten nicht überall akzeptiert werden. Einige Streckenabschnitte erfassen die Kennzeichen elektronisch, sodass eine vorherige Online-Registrierung für die automatische Abbuchung oder eine zügige nachträgliche Zahlung notwendig ist. Andernfalls können Mahngebühren von bis zu 375 Euro anfallen.

Zudem ist in vielen Städten die Umweltplakette Crit’air Pflicht. Diese kann online beim französischen Umweltministerium bestellt werden und ist notwendig, um in Städten wie Straßburg, Nizza, Marseille und Toulouse zu fahren.

Polizei NRW stoppt Einsatz von bestimmten Laserpistolen wegen Messfehlern

Die Polizei in Nordrhein-Westfalen hat den Einsatz bestimmter Laserpistolen zur Geschwindigkeitsmessung vorübergehend eingestellt. Grund sind Messfehler, die der Hersteller eingeräumt hat. Die LTI 20-20 TruSpeed-Laserpistolen, die in mehreren Bundesländern verwendet werden, haben sich als unzuverlässig erwiesen und dürfen vorerst nicht mehr eingesetzt werden.

Der Hersteller informierte die Behörden über Abweichungen von bis zu 3 km/h bei Vergleichsmessungen, die von Sachverständigen und der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt überprüft wurden. Von den 650 in NRW verwendeten Laserpistolen sind 115 betroffen. Die genauen Auswirkungen des Fehlers werden noch untersucht. Betroffene Autofahrer könnten nun Bußgeldbescheide anfechten und Einsprüche einlegen.

BVerfG-Urteil: Haltereigenschaft reicht nicht als Beweis für Fahrereigenschaft

Ein Pkw-Halter aus NRW hat vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) erfolgreich gegen einen Bußgeldbescheid in Höhe von 30 Euro geklagt. Der Fall begann am 6. Oktober 2022 in Siegburg, als der Mann wegen Überschreitung der Höchstparkdauer einen Bußgeldbescheid erhielt. Er wurde als "Halter und Fahrer" beschuldigt, gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen zu haben. Seine Einsprüche wurden sowohl vom Amtsgericht Siegburg als auch vom Oberlandesgericht Köln abgelehnt, woraufhin er das BVerfG anrief.

Das BVerfG entschied zugunsten des Klägers, indem es feststellte, dass von der Haltereigenschaft nicht automatisch auf die Fahrereigenschaft geschlossen werden dürfe. Das Amtsgericht hatte in seiner Entscheidung keinerlei konkrete Beweise für die Täterschaft des Mannes angeführt, außer der Tatsache, dass er der Halter des Fahrzeugs war. Dies verstieß gegen das Täterprinzip und das Willkürverbot des Grundgesetzes, da keine ausreichenden Beweise für seine Fahrereigenschaft vorlagen. Auch aus unserer Auffassung können wir bestätigen, dass das Schweigen des Beschuldigten nicht gegen ihn verwendet werden dürfe und dass normalerweise Verfahren bei solch unzureichender Beweislage eingestellt würden.

Blitzer-Apps am Steuer sind verboten - auch für Beifahrer

Beim Autofahren eine Blitzer-App zu nutzen, ist eine Ordnungswidrigkeit. Dies ist auch dann der Fall, wenn die App nicht durch den Fahrer selbst, sondern durch einen Beifahrer oder eine Beifahrerin über ihr Handy bedient wird, sofern sich der Fahrer die Warnfunktion der App zunutze macht. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe.

Der konkrete Fall: Im Januar 2022 hatte die Polizei einen 64-jährigen Autofahrer angehalten, als er deutlich zu schnell durch Heidelberg fuhr. Als die Beamten ihn kontrollierten, habe er das Handy seiner Beifahrerin bewusst zur Seite geschoben. Die Polizisten entdeckten die App dennoch, das Amtsgericht Heidelberg verhängte deswegen eine Geldbuße in Höhe von 100 Euro gegen den Autofahrer.

Der Mann wollte die Strafe aber nicht zahlen und ging in Berufung. Das Oberlandesgericht Karlsruhe wies die Berufung zurück und erklärte die Strafe für rechtens. Die Straßenverkehrsordnung verbiete nicht nur einem Fahrer die Nutzung einer App mit Blitzer-Warnungen. Unzulässig sei auch, eine entsprechende App auf dem Handy eines anderen Fahrzeuginsassen laufen zu lassen.

Blitzermarathon-Bilanz 2024: Über 8.600 Temposünder in Bayern erwischt

Beim elften Bayerischen 24-Stunden-Blitzermarathon vom 19. bis 20. April 2024 hat die Bayerische Polizei 8.627 Geschwindigkeitssünder erwischt, etwas weniger als im Jahr 2023. Der traurige Höchstwert wurde bei einem Autofahrer gemessen, der auf der BAB 7 mit 166 km/h statt der erlaubten 80 km/h unterwegs war. Ihn erwarten nun ein dreimonatiges Fahrverbot sowie ein Bußgeld und zwei Punkte in Flensburg.

Rasen ist lebensgefährlich! "Es sind immer noch viel zu viele Raser auf unseren Straßen unterwegs, trotz tagelanger Vorankündigung", erklärte Bayerns Innenminister Joachim Herrmann. Der Blitzermarathon sei ein wichtiger Bestandteil des Bayerischen Verkehrssicherheitsprogramms, um die Gefahren durch zu schnelles Fahren zu verdeutlichen und die Verkehrssicherheit zu erhöhen. "Das ist keine Abzocke, sondern ein Weckruf für die Verkehrssicherheit", so Herrmann.

Der Innenminister kündigte an, dass die Bayerische Polizei auch weiterhin verstärkt mit moderner Technik Geschwindigkeitssünder aus dem Verkehr ziehen wird. Im Jahr 2023 habe die Bayerische Polizei rund 1,1 Millionen Geschwindigkeitsverstöße geahndet, wobei zu hohe Geschwindigkeit eine Hauptursache für tödliche Verkehrsunfälle war.

Beim Blitzermarathon wurden unter anderem folgende Spitzenwerte gemeldet:

  • PP Oberbayern Nord bei Neufahrn: 59 km/h zu schnell
  • PP Mittelfranken auf der A3: 66 km/h zu schnell
  • PP Oberfranken auf der BAB173: 69 km/h zu schnell
  • PP Unterfranken auf der B285: 53 km/h zu schnell
  • PP München bei Sauerlach: 69 km/h zu schnell
  • PP Schwaben Nord auf der B25: 56 km/h zu schnell
  • PP Oberbayern Süd bei Garching an der Alz: 49 km/h zu schnell
  • PP Oberpfalz auf der B16: 59 km/h zu schnell
  • PP Niederbayern auf der A92: 61 km/h zu schnell

Der 24-Stunden-Blitzmarathon war Teil des europaweiten 'Speedmarathons', koordiniert vom europäischen Verkehrspolizei-Netzwerk 'ROADPOL'. Rund 1.750 Polizisten und Bedienstete der kommunalen Verkehrsüberwachung kontrollierten die Geschwindigkeit an knapp 1.000 Messstellen in ganz Bayern, insbesondere an Unfallschwerpunkten und in Tempo-30-Zonen vor Schulen.

Verfassungsbeschwerde gegen Blitzer-Bußgeld erfolgreich

Der Verfassungsgerichtshof (VerfGH) des Landes Baden-Württemberg hat entschieden, dass Betroffene von Bußgeldbescheiden ein Recht auf Einsicht in die Wartungs- und Reparaturunterlagen des Messgeräts haben. Diese Entscheidung folgt aus dem Prinzip der "Waffengleichheit" zwischen Behörde und Bürger. Der Zugang zu diesen Unterlagen ermöglicht es den Betroffenen, die Daten des Messgeräts selbst zu überprüfen.

Ein Autofahrer, dem vorgeworfen wurde, die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 44 km/h überschritten zu haben, erhielt zunächst eine Geldbuße und ein Fahrverbot. Er forderte die Übermittlung der Wartungs- und Reparaturunterlagen des Messgeräts, was ihm von der Bußgeldbehörde verweigert wurde. Die Vorinstanzen hatten die Verweigerung der Einsicht bestätigt, jedoch stellte der VerfGH fest, dass dies gegen den Grundsatz des fairen Verfahrens verstößt und verfassungswidrig ist.

Änderungen im Straßenverkehrsrecht 2024/2025

Die kommenden Jahre bringen bedeutende Neuerungen im Straßenverkehrsrecht, die sowohl Autofahrer als auch Nutzfahrzeugfahrer betreffen. Hier sind die wichtigsten Änderungen für 2024 und 2025 im Überblick:

Einführung des intelligenten Tachographen der zweiten Generation (2025)

Bis August 2025 müssen alle im grenzüberschreitenden Verkehr eingesetzten Nutzfahrzeuge mit der zweiten Generation des intelligenten Tachographen nachgerüstet werden. Diese moderne Technologie verbessert die Überwachung der Lenk- und Ruhezeiten und trägt somit maßgeblich zur Erhöhung der Verkehrssicherheit bei.

Einführung der Blackbox im Pkw (2024)

Ab dem 7. Juli 2024 müssen alle neu zugelassenen Pkw mit einem Event Data Recorder (EDR) ausgestattet sein. Diese sogenannte "Blackbox" zeichnet eine kurze Zeitspanne vor und nach einem Unfall auf und hilft durch die aufgezeichneten Daten, den Unfallhergang besser zu verstehen.

Führerschein-Umtauschpflicht ab 2024

Alle Inhaber eines rosafarbenen oder grauen Papierführerscheins, die zwischen 1965 und 1970 geboren wurden, müssen ihren Führerschein bis zum 19. Januar 2024 in einen fälschungssicheren Scheckkartenführerschein umtauschen. Jüngere Jahrgänge haben bis zum 19. Januar 2025 Zeit. Personen, die vor 1953 geboren wurden, können ihren Führerschein bis zum 19. Januar 2033 behalten. Diese Umtauschfristen gelten sowohl für Auto- als auch Motorradführerscheine und erfolgen ohne erneute Prüfung.

Neue Verordnung zur Kennzeichnung von Winterreifen (2024)

Ab 2024 gilt eine neue Regelung zur Kennzeichnung von Winterreifen. Reifen mit M+S-Kennzeichnung, die bis zum 31. Dezember 2017 hergestellt wurden, gelten bis zum 30. September 2024 als wintertauglich. Danach erfüllen nur noch Reifen mit dem Alpine-Symbol die gesetzlichen Anforderungen. Autofahrer, die bei winterlichen Straßenverhältnissen ohne geeignete Winterreifen unterwegs sind, müssen mit einem Bußgeld von 60 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen.

Diese Änderungen sollen die Sicherheit im Straßenverkehr erhöhen und das Unfallrisiko minimieren. Weitere Informationen und eine vollständige Übersicht der neuen Regelungen finden Sie im offiziellen Bußgeldkatalog des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr.

OLG-Karlsruhe: Handy beiseitelegen ist kein Handyverstoß

Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe hat entschieden, dass das Umlagern eines Handys während der Fahrt erlaubt ist, solange es nicht benutzt wird. Dies verstößt nicht gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO), insbesondere § 23 Abs. 1a. Das Urteil des OLG Karlsruhe hob die Entscheidung des Amtsgerichts Villingen-Schwenningen auf, das einem Fahrer eine Geldbuße von 250 Euro auferlegt hatte, weil er sein Handy während der Fahrt umgelagert hatte.

Der Fahrer hatte erklärt, das Telefon nur gegriffen zu haben, um es umzulagern, während er über die Freisprecheinrichtung telefonierte. Das OLG Karlsruhe stellte klar, dass das bloße Halten oder Aufnehmen eines Handys ohne Nutzung nicht als Verstoß gegen die StVO gilt. Das Urteil hat Relevanz, da es bislang keine obergerichtliche Entscheidung zu diesem Aspekt gab. Der Fall wurde zur erneuten Verhandlung an das Amtsgericht zurückverwiesen.

E-Scooter im Nahverkehr: Verbot im ÖPNV

Die Mitnahme von E-Scootern in öffentlichen Verkehrsmitteln wird in immer mehr Städten Deutschlands verboten. Grund hierfür sind die niedrigen Sicherheitsstandards der verbauten Lithium-Ionen-Akkus, die ein erhöhtes Brand- und Explosionsrisiko sowie gesundheitsschädliche Rauchgasfreisetzungen mit sich bringen.

Gründe für das Verbot

Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) hat sich aufgrund der Sicherheitsrisiken für ein Mitnahmeverbot von E-Scootern in öffentlichen Verkehrsmitteln ausgesprochen. In Städten wie London, Barcelona und Madrid gab es bereits Vorfälle mit E-Scooter-Bränden und Explosionen in Bussen und Bahnen, was auch in Deutschland zu ähnlichen Maßnahmen geführt hat.

Städte mit E-Scooter-Verboten

In München und Leipzig ist die Mitnahme von E-Scootern in Bus und Bahn seit Anfang Mai 2024 verboten. Auch in anderen Städten wie Köln, Düsseldorf, Dortmund, Essen und Duisburg gilt seit März 2024 ein entsprechendes Verbot. Diese Maßnahmen folgen der Empfehlung des VDV, um die Sicherheit der Fahrgäste zu gewährleisten.

Sicherheitsaspekte

Der ADAC unterstützt diese Entscheidung aus Brandschutz- und Haftungsgründen. Obwohl die Wahrscheinlichkeit eines explosionsartigen Akku-Brands gering ist, kann eine schnelle Rauchentwicklung in geschlossenen Fahrzeugen erhebliche Gesundheitsrisiken für die Passagiere mit sich bringen.

Weitere Informationen zu den aktuellen Regelungen finden Sie im Newsbereich von ADAC.