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Bußgeldkatalog Stand 07/2024

Rotlichtverstoß

Hier finden Sie die aktuellen Bußgelder, Punkte und Fahrverbote für das Überfahren einer roten Ampel mit einer Rotzeit von unter und über 1 Sekunde.


Bußgeldkatalog Rotlichtverstoß

Vorwurf Buß­geld Punkte Fahr­verbot Einspruch sinnvoll?
Nur Haltelinie überfahren 10 € Nein Nein Kostenlos prüfen
Rotlichtverstoß Fahrrad < 1 Sekunde 60 € 1 Nein Kostenlos prüfen
Rotlichtverstoß PKW/LKW < 1 Sekunde 90 € 1 Nein Kostenlos prüfen
+ andere gefährdet 200 € 2 1 Mon. Kostenlos prüfen
+ mit Sachbe­schädigung 240 € 2 1 Mon. Kostenlos prüfen
Rotlichtverstoß Fahrrad > 1 Sekunde 100 € 1 Nein Kostenlos prüfen
Rotlichtverstoß PKW/LKW > 1 Sekunde 200 € 2 1 Mon. Kostenlos prüfen
+ andere gefährdet 320 € 2 1 Mon. Kostenlos prüfen
+ mit Sachbe­schädigung 360 € 2 1 Mon. Kostenlos prüfen

Bußgeldkatalog rote Ampel mit Grünpfeil

Vorwurf Buß­geld Punkte Fahrverbot Einspruch sinnvoll?
Ohne anzuhalten nach rechts abgebogen 70 € 1 Nein Kostenlos prüfen
+ andere Verkehrsteilnehmer gefährdet 100 € 1 Nein Kostenlos prüfen
+ mit Sachbe­schädigung 120 € 1 Nein Kostenlos prüfen
Gut zu wissen

Probezeit

Wenn Sie während ihrer Probezeit eine rote Ampel überfahren, müssen Sie mit einer Verlängerung der Probezeit um weitere 2 Jahre rechnen. Zudem müssen Sie an einem kostenpflichtigen Aufbauseminar teilnehmen.

Punkte in Flensburg

Sowohl für einen Rotlichtverstoß mit einer Rotzeit von 0,1 Sekunden wird ein Punkt in Flensburg vergeben. Ab einer Rotzeit von über 1 Sekunde werden 2 Punkte in Flensburg eingetragen. Punkte für schwere Ordnungswidrigkeiten verjähren erst nach 5 Jahren.

Rotlichtverstoß: Strenge Strafen

Rotlichtverstöße zählen zu den schwerwiegenden Verkehrsdelikten und werden entsprechend streng geahndet. Ein Verstoß kann zu Bußgeldern, Punkten in Flensburg und sogar Fahrverboten führen. Dennoch gibt es Umstände, unter denen ein Einspruch gegen diese Strafen Erfolg haben kann, insbesondere wenn Messfehler vorliegen oder gesetzliche Anforderungen nicht erfüllt wurden.

Gelbphase: Gesetzliche Anforderungen

Ein häufiger Fehler bei Rotlichtverstößen betrifft die Dauer der Gelbphase. Gesetzlich ist vorgeschrieben, dass die Gelbphase mindestens 3 Sekunden betragen muss, wenn die erlaubte Höchstgeschwindigkeit 50 km/h oder weniger beträgt. Bei höheren Geschwindigkeiten muss die Gelbphase entsprechend länger sein. Ist die Gelbphase zu kurz, kann dies ein Grund für einen erfolgreichen Einspruch sein.

Rotzeit: Unterschiedliche Strafen

Ein weiterer Aspekt ist die genaue Angabe der Rotzeit. Die Strafen unterscheiden sich, je nachdem, wie lange die Ampel bereits rot war, als sie überfahren wurde. Ein Verstoß innerhalb der ersten Sekunde (ein sogenannter "einfacher Rotlichtverstoß") wird weniger streng geahndet als ein Verstoß nach einer längeren Rotphase ("qualifizierter Rotlichtverstoß").

Messfehler: Technische Probleme

Technische Fehler bei der Messung können ebenfalls eine Rolle spielen. Dazu zählen etwa fehlerhafte Einstellungen des Messgeräts, ungenaue Zeitsynchronisation oder unzureichende Wartung und Kalibrierung der Messanlagen. Solche Fehler können die Messergebnisse verfälschen und als Grundlage für einen Einspruch dienen.

Studie zu Messfehlern

Eine Studie der Sachverständigengesellschaft VUT-Verkehr zeigt, dass in einer erheblichen Anzahl von Fällen technische und formale Fehler bei der Messung von Rotlichtverstößen vorkommen. Diese Erkenntnisse unterstreichen die Bedeutung einer gründlichen Prüfung der Messprotokolle.


FAQ Rotlichtverstoß

Ein Rotlichtverstoß liegt vor, wenn ein Fahrzeug eine Kreuzung oder eine Ampel überquert, während die Ampel Rot zeigt. Dies gilt ab dem Zeitpunkt, zu dem die Ampel auf Rot umschaltet. Kommt das Auto nach dem Überqueren der Haltelinie aber noch vor dem Einfahrtsbereich in die Kreuzung zum Stehen, liegt kein Rotlichtverstoß, sondern nur ein Haltelinienverstoß vor. Das Bußgeld beträgt dann lediglich 10 Euro.

Die Höhe des Bußgeldes hängt davon ab, wie lange die Ampel bereits Rot war und ob durch den Verstoß eine Gefährdung oder ein Unfall verursacht wurde. Die Bußgelder variieren üblicherweise zwischen 90 und 360 Euro.

Der § 132 im Bußgeldkatalog (Bkat) befasst sich mit Verstößen im Zusammenhang mit Rotlichtvergehen. Speziell regelt dieser Paragraph die Bußgelder und möglichen weiteren Maßnahmen (wie Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot) für das Überfahren einer roten Ampel. Auch der Unterschied zwischen einem einfachen (Rotzeit der Ampel beim Überqueren unter 1 Sekunde) und einem qualifizierten Rotlichtverstoß (Rotzeit der Ampel beim Überqueren über 1 Sekunde) wird dort geregelt.

Bei einem einfachen Rotlichtverstoß gibt es in der Regel einen Punkt. Bei qualifizierten Verstößen, also wenn die Ampel länger als eine Sekunde Rot war oder es zu einer Gefährdung kam, können es zwei Punkte sein.

Bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß und bei schwereren Verstößen, insbesondere bei Gefährdung oder Unfallverursachung, kann ein Fahrverbot von einem bis zu drei Monaten verhängt werden.

Wenn Sie bei einem Rotlichtverstoß geblitzt wurden, erhalten Sie zunächst einen Anhörungsbogen mit der Möglichkeit eine Stellungnahme abzugeben, das Blitzerfoto einzusehen und Ihre persönlichen Daten zu korrigieren. Nach der Anhörung wird ein Bußgeldbescheid versendet, der die Details des Verstoßes und das entsprechende Bußgeld aufführt.

Ja, gegen den Bußgeldbescheid kann innerhalb einer Frist von in der Regel zwei Wochen Einspruch eingelegt werden. Es ist ratsam, in solchen Fällen rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen.

Für Fahranfänger in der Probezeit gelten strengere Regeln. Ein Rotlichtverstoß kann zur Verlängerung der Probezeit und zur Anordnung eines Aufbauseminars führen.
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