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Bußgeldkatalog Stand 11/2024

Anhörung im Bußgeldverfahren

Sie sind geblitzt worden und haben einen Anhörungsbogen von einer zentralen Bußgeldstelle (Kassel, Karlsruhe, Speyer) oder von einer lokalen Bußgeldbehörde erhalten? Hier finden Sie aktuelle Infos zur Online-Anhörung, Tipps für das weitere Vorgehen und können Ihr Schreiben online prüfen lassen.

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Laut einer Studie* sind 56% der Bescheide fehlerhaft.
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Anhörung nach Blitzermessung

Nach einer Blitzermessung erhalten Sie in der Regel einen Anhörungsbogen. Dieser gibt Ihnen die Möglichkeit, sich zu den Vorwürfen zu äußern. Sie sind jedoch nicht verpflichtet, Angaben zur Sache zu machen. Prüfen Sie den Anhörungsbogen sorgfältig auf Fehler, wie falsche Angaben zum Fahrer oder zum Fahrzeug, die Qualität des Blitzerfotos und unklare Messumstände.

Häufige Fehler bei der Anhörung

Bei einer Anhörung können formale und inhaltliche Fehler auftreten, z.B. technische Fehler bei der Blitzermessung, eine unvollständige Beweisführung, fehlerhafte Messprotokolle oder fehlende Eichscheine. Solche Fehler können genutzt werden, um den Vorwurf anzufechten. Insbesondere, wenn ein Punkt oder ein Fahrverbot droht, lohnt es sich den Vorwurf auf Fehler prüfen zu lassen.

Richtig reagieren

Wenn Sie einen Anhörungsbogen erhalten, sollten Sie fristgerecht reagieren. Eine unüberlegte Antwort oder das Ignorieren der Anhörung kann rechtliche Nachteile bringen. Eine Kanzlei für Bußgeld- und Verkehrsrecht kann Sie dabei unterstützen, Messfehler oder Ungenauigkeiten aufzudecken und Einspruch einzulegen.

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Laut einer Studie* sind 56% der Messungen fehlerhaft.
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Bußgeldstellen mit Online-Anhörung

Bußgeldstelle Link zur Online-Anhörung Einspruch möglich
Zentrale Bußgeldstelle Bayern (Straubing/Viechtach) Keine Online-Anhörung möglich Kostenlos prüfen
Zentrale Bußgeldstelle Baden-Württemberg (ZBS Karlsruhe) Online-Anhörung Karlsruhe Kostenlos prüfen
Bußgeldstelle Berlin Online-Anhörung Berlin Kostenlos prüfen
Bußgeldstelle Bielefeld Online-Anhörung Bielefeld Kostenlos prüfen
Zentrale Bußgeldstelle Brandenburg (Gransee) Online-Anhörung Brandenburg Kostenlos prüfen
Bußgeldstelle Düsseldorf Online-Anhörung Düsseldorf Kostenlos prüfen
Bußgeldstelle Frankfurt am Main Online-Anhörung Frankfurt Kostenlos prüfen
Bußgeldstelle Hamburg Online-Anhörung Hamburg Kostenlos prüfen
Zentrale Bußgeldstelle Hessen (RP Kassel OWI21) Online-Anhörung Kassel Kostenlos prüfen
Bußgeldstelle Köln Online-Anhörung Köln Kostenlos prüfen
Bußgeldstelle Mecklenburgische Seenplatte (Demmin) Online-Anhörung LK Seenplatte Kostenlos prüfen
Zentrale Bußgeldstelle Rheinland-Pfalz (ZBS Speyer) Online-Anhörung Rheinland-Pfalz Kostenlos prüfen
Zentrale Bußgeldstelle Saarland (St. Ingbert) Online-Anhörung Saarland Kostenlos prüfen
Zentrale Bußgeldstelle Sachsen-Anhalt (Magdeburg) Online-Anhörung Sachsen-Anhalt Kostenlos prüfen
Bußgeldstelle Stuttgart Online-Anhörung Stuttgart Kostenlos prüfen

Bußgeldbescheid-Studie

56%
aller Bescheide sind
fehlerhaft (VUT-Studie*)
* Quelle: VUT Sachverständigengesellschaft mbH & Co. KG
Die Sachverständigengesellschaft VUT-Verkehr untersuchte in einer Studie 14.783 Blitzermessungen über einen Zeitraum von sechs Jahren. In 56% der Fälle wurden Fehler gefunden, z.B. falsche Tatvorwürfe, Messfehler oder eine mangelhafte Beweisführung in der Bußgeldakte.
Diagramm VUT Studie

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Laut einer Studie* sind 56% der Messungen fehlerhaft.
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Häufige Fragen zur Anhörung im Bußgeldverfahren

Wenn Sie einen Anhörungsbogen erhalten haben, können Sie zunächst prüfen, ob die Messung korrekt war. Geben Sie den Verstoß nicht frühzeitig zu, da Ihnen sonst Nachteile entstehen können. Mit Hilfe unseres Bußgeldchecks können Sie eine kostenlose Ersteinschätzung einholen, ob es Hinweise auf Messfehler gibt.

Beim Ausfüllen des Anhörungsbogens sollten Sie darauf achten, keine falschen Angaben zu machen. Es ist ratsam, den Bogen sorgfältig zu prüfen und bei Unsicherheiten rechtlichen Rat einzuholen, z.B. wenn Sie selbst nicht gefahren sind oder Sie Zweifel am Messergebnis haben.

Ja, viele Bußgeldstellen bieten die Möglichkeit, den Anhörungsbogen online auszufüllen. Dies erleichtert die Bearbeitung und Sie können sicherstellen, dass Ihre Angaben korrekt und vollständig übermittelt werden.

Es besteht lediglich die Pflicht Ihre persönlichen Angaben zu korrigieren, falls diese unvollständig oder falsch sind (Name, aktuelle Adresse, Geburtsdaten). Wenn Sie den Anhörungsbogen nicht ausfüllen und zurücksenden, kann die Bußgeldstelle die Entscheidung für den Bußgeldbescheid nur auf Basis der vorhandenen Informationen treffen. Noch besteht die Chance, dass die Behörde Ihre Entscheidung korrigiert, z.B. wenn Hinweise auf Messfehler oder andere Formfehler vorliegen.

Häufige Messfehler bei Blitzern umfassen Messungen außerhalb des gültigen Messbereichs, undeutliche Blitzerfotos und fehlende oder fehlerhafte Messdaten. Diese Fehler können die Genauigkeit der Geschwindigkeitsmessung beeinträchtigen und einen Einspruch rechtfertigen.

Ja, wenn Sie die Vermutung haben, dass Messfehler vorliegen oder Angaben im Bescheid falsch sind oder fehlen, können Sie gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen. Es ist empfehlenswert, den Einspruch innerhalb der 14-tägigen Frist nach Erhalt des Bescheids einzulegen. Nach Ablauf der Frist wird der Bescheid rechtskräftig und ist nicht mehr anfechtbar. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann Ihnen helfen, die Erfolgsaussichten eines Einspruchs zu bewerten.

Nachdem Sie Einspruch eingelegt haben, wird die Bußgeldstelle den Fall prüfen. Sie können zusätzliche Beweise einreichen und auf Messfehler hinweisen. Im besten Fall stellt die Bußgeldstelle das Bußgeldverfahren ein. In seltenen Fällen wird ein Sachverständiger hinzugezogen, um die Messung zu überprüfen. Falls der Einspruch abgelehnt wird, können Sie vor Gericht gehen.

Die Kosten für einen Einspruch können variieren. Die Erstberatung durch eine Kanzlei für Verkehrsrecht, wie bei der Stolle Rechtsanwaltsgesellschaft, ist für Sie kostenlos. Sollten Sie die Kanzlei beauftragen, können Kosten für die anwaltliche Vertretung und eventuell anfallende Gerichtskosten entstehen. Eine Rechtsschutzversicherung kann diese Kosten teilweise oder vollständig übernehmen.

Der Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid muss innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Bescheids erfolgen. Diese Frist ist unbedingt einzuhalten, da der Bescheid sonst rechtskräftig wird und ein Einspruch nicht mehr möglich ist.

Nach dem Einspruch prüft die Bußgeldstelle den Bescheid erneut. Es kann zu einer Einstellung des Verfahrens, einer Bestätigung des Bußgeldbescheids oder einer gerichtlichen Entscheidung kommen. In einigen Fällen kann eine mündliche Verhandlung vor dem Amtsgericht stattfinden.
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