Rechtsprechung im Verkehrsrecht
Veröffentlicht am: 23. April 2025, 12:31 Uhr | Von: Burcu Bostan
Mit dem SUV einen Rotlichtverstoß begangen – und dann das: Ein Autofahrer musste 150 Euro mehr Bußgeld zahlen, weil sein Fahrzeug als gefährlich galt. Doch das OLG Frankfurt stellte klar: Eine pauschale Erhöhung der Geldbuße wegen der Fahrzeuggröße sei unzulässig.
Ein Autofahrer wurde vom Amtsgericht Frankfurt zu einer erhöhten Geldbuße von 350 Euro verurteilt, weil er mit seinem SUV eine rote Ampel überfahren hatte, die bereits länger als eine Sekunde Rot zeigte. Laut Bußgeldkatalog sind in solchen Fällen üblicherweise 200 Euro fällig. Das Amtsgericht begründete die höhere Strafe damit, dass SUVs aufgrund ihrer Bauweise eine größere Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer darstellen würden. Diese Argumentation hielt jedoch vor dem Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt nicht stand.
Laut Gericht reiche die Einstufung eines Fahrzeugs als SUV nicht für eine Erhöhung der Geldbuße aus. Es müssen konkrete Umstände im Einzelfall vorliegen (OLG Frankfurt, Az. 3 Ss-OWi 1048/22).
Nein. Das OLG Frankfurt stellte klar, dass ein SUV an sich keinen Ausnahmefall darstellt. Für eine Erhöhung des Bußgeldes müssen konkrete Umstände vorliegen, die über die bloße Zugehörigkeit zu einer Fahrzeugklasse hinausgehen.
Eine höhere Geldbuße kann verhängt werden, wenn schwerwiegende Faktoren hinzukommen. Dazu gehören:
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