Geschwindigkeitsüberschreitung Abstandsverstoß Rotlichtverstoß Handy am Steuer Blitzer & Messfehler Anhörung im Bußgeldverfahren Bußgeldbescheid: Das müssen Sie wissen Rechtliche Beratung im Verkehrsrecht News Kostenloser Bußgeldcheck

Rechtsprechung im Verkehrsrecht

OLG Frankfurt: Kein höheres Bußgeld für SUV-Fahrer bei Rotlichtverstoß

Veröffentlicht am: 23. April 2025, 12:31 Uhr | Von: Burcu Bostan

Keine höhere Strafe für SUV-Fahrer bei Rotlichtverstoß. © SKT Studio/Shutterstock.com

Mit dem SUV einen Rotlichtverstoß begangen – und dann das: Ein Autofahrer musste 150 Euro mehr Bußgeld zahlen, weil sein Fahrzeug als gefährlich galt. Doch das OLG Frankfurt stellte klar: Eine pauschale Erhöhung der Geldbuße wegen der Fahrzeuggröße sei unzulässig.

Keine höhere Strafe für SUV-Fahrer bei Rotlichtverstoß. © SKT Studio/Shutterstock.com

SUV alleine rechtfertigt keine höhere Geldbuße

Ein Autofahrer wurde vom Amtsgericht Frankfurt zu einer erhöhten Geldbuße von 350 Euro verurteilt, weil er mit seinem SUV eine rote Ampel überfahren hatte, die bereits länger als eine Sekunde Rot zeigte. Laut Bußgeldkatalog sind in solchen Fällen üblicherweise 200 Euro fällig. Das Amtsgericht begründete die höhere Strafe damit, dass SUVs aufgrund ihrer Bauweise eine größere Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer darstellen würden. Diese Argumentation hielt jedoch vor dem Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt nicht stand.

Hintergrund: Der Fall im Detail

Laut Gericht reiche die Einstufung eines Fahrzeugs als SUV nicht für eine Erhöhung der Geldbuße aus. Es müssen konkrete Umstände im Einzelfall vorliegen (OLG Frankfurt, Az. 3 Ss-OWi 1048/22).

Bedeutet ein Rotlichtverstoß mit einem SUV immer eine höhere Strafe?

Nein. Das OLG Frankfurt stellte klar, dass ein SUV an sich keinen Ausnahmefall darstellt. Für eine Erhöhung des Bußgeldes müssen konkrete Umstände vorliegen, die über die bloße Zugehörigkeit zu einer Fahrzeugklasse hinausgehen.

Wann kann bei einem Rotlichtverstoß die Strafe höher ausfallen?

Eine höhere Geldbuße kann verhängt werden, wenn schwerwiegende Faktoren hinzukommen. Dazu gehören:

Rotlichtverstoß begangen? So gehen Sie richtig vor

Haben Sie einen Bußgeldbescheid wegen eines Rotlichtverstoßes erhalten? Lassen Sie den Bescheid umgehend von einem spezialisierten Anwalt prüfen. Er kann mögliche Fehler erkennen und Sie vor unnötigen oder überhöhten Bußgeldern bewahren. Nutzen Sie jetzt Ihre Möglichkeit zur kostenlosen Erstberatung!

Bei Rot über die Ampel? Jetzt kostenlos Einspruch prüfen!
Viele Bescheide sind angreifbar – lassen Sie Ihren Fall unverbindlich prüfen.
Zum Bußgeld-Check
/news/rotlichtverstoss-suv-urteil-olg-frankfurt