Aktuelles zur Verkehrssicherheit
03. Juli 2026, 15:36 Uhr | Von: Burcu Bostan
Der Gesetzgeber verschärft den Kampf gegen den Handel mit Punkten und Fahrverboten. Seit dem 1. Juli drohen allen Beteiligten empfindliche Sanktionen.
Wer im Straßenverkehr zu schnell fährt oder eine rote Ampel missachtet, sammelt schnell Einträge im Fahreignungsregister in Flensburg. Ab acht Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen, was für Betroffene gravierende Folgen hat. In der Vergangenheit wurde daher versucht, diese Konsequenzen über andere Personen abzufedern.
Mit der Reform des Straßenverkehrsgesetzes wurde diese Praxis ausdrücklich untersagt. Seit dem 1. Juli ist es nicht mehr erlaubt, Behörden durch falsche Angaben zur tatsächlichen Fahrereigenschaft zu täuschen. Die Grundlage hierfür findet sich in § 23 StVG.
1 § 23 StVG (zuletzt abgerufen am 03.07.2026)