Bußgeldänderungen und Verkehrsrecht
Bußgeldkatalog 2027: Werden die Bußgelder teurer?
| Von: Burcu Bostan

2027 bringt höhere Verwarnungsgelder für einzelne Verkehrsverstöße. Eine pauschale Erhöhung für Autofahrer ist bislang nicht beschlossen. Wir ordnen ein, welche Änderungen ab März gelten und worauf Sie bei einem Bescheid achten sollten.

Das Wichtigste in Kürze
- Eine allgemeine Erhöhung der Pkw-Regelsätze für 2027 ist nach dem Recherchestand vom 30. Oktober 2026 nicht beschlossen.
- Einzelne Verwarnungsgelder steigen verbindlich zum 1. März 2027.
- Betroffen sind unter anderem Gehwegverstöße mit E-Scootern und bestimmte Radwegverstöße.
- Für einen konkreten Bescheid zählen Tatvorwurf, Tatzeit und anwendbare Vorschrift.
Bußgeldkatalog 2027: Wird jeder Verkehrsverstoß teurer?
Eine neue Jahreszahl macht einen Verkehrsverstoß nicht automatisch kostspieliger. Für die üblichen Pkw-Regelsätze ist nach Prüfung der amtlichen Veröffentlichungen zum 30. Oktober 2026 keine flächendeckende Erhöhung für 2027 beschlossen. Davon zu unterscheiden sind einzelne bereits verkündete Änderungen.
Diese stehen im Zusammenhang mit der Reform der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung. Sie passt Verhaltensregeln für E-Scooter an den Radverkehr an und ändert bestimmte Sanktionen. Wer nur von einem „teureren Bußgeldkatalog 2027“ liest, erfährt deshalb noch nicht, ob der eigene Verkehrsverstoß betroffen ist.
Zur Orientierung können Sie die Bußgelder bei Geschwindigkeitsüberschreitungen nachschlagen. Einen Überblick über die klassischen Pkw-Tatbestände bieten außerdem unsere Informationen zu Abstandsverstößen, Rotlichtverstößen und Handy am Steuer.
Welche höheren Verwarnungsgelder sind ab März 2027 beschlossen?
Die Änderungsverordnung vom 30. Januar 2026 ist bereits im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Die hier behandelten Anpassungen des Bußgeldkatalogs gelten nach Artikel 5 Absatz 2 ab 1. März 2027. Die folgende Übersicht beschränkt sich auf ausgewählte einfache Verstöße.
| Verstoß | Bisher | Ab März 2027 |
|---|---|---|
| E-Scooter: Gehweg unerlaubt befahren | 15 Euro | 25 Euro |
| Fahrrad: vorgeschriebenen Radweg nicht benutzt | 20 Euro | 25 Euro |
| Unzulässige Personenmitnahme | 5 Euro | 25 Euro |
Die bisherigen Werte lassen sich in der geltenden Anlage zur Bußgeldkatalog-Verordnung nachlesen. Der geänderte Tatbestand zur Personenmitnahme nennt Fahrräder und Elektrokleinstfahrzeuge ausdrücklich. Er ist jedoch allgemein formuliert und nicht auf diese Fahrzeugarten beschränkt.
Bei den hier genannten Kleinbeträgen handelt es sich rechtlich um Verwarnungsgelder. Die Bezeichnung „höhere Bußgelder“ wird im Alltag häufig auch für solche Änderungen verwendet.
E-Scooter und Fahrrad: Wann steigen die Beträge auf bis zu 40 Euro?
Die Grundbeträge bilden nicht jede Situation ab. Wer mit dem E-Scooter verbotswidrig auf einem Gehweg fährt und dabei andere behindert, muss künftig mit 30 Euro rechnen. Bei Gefährdung sind 35 Euro, bei Sachbeschädigung 40 Euro vorgesehen.
Diese Abstufung ist auch für Radfahrer relevant, die einen vorgeschriebenen Radweg nicht benutzen. Für das Befahren eines Radwegs in nicht zulässiger Richtung sieht die Novelle ebenfalls einen Grundbetrag von 25 Euro sowie höhere Beträge bei zusätzlichen Folgen vor.
Vor der Frage nach der Höhe muss geklärt sein, ob der konkrete Verstoß vorliegt. Ein vorhandener Radweg ist nicht zwangsläufig benutzungspflichtig. Ebenso kann eine entsprechende Freigabe erlauben, einen linksseitigen Radweg zu nutzen.
Neue E-Scooter-Regeln 2027: Was wird erlaubt und welche Pflichten bleiben?
Die Reform erweitert zugleich erlaubte Nutzungsmöglichkeiten. Nach den Erläuterungen des Bundesverkehrsministeriums gilt das Zusatzzeichen „Radverkehr frei“ ab März auch für E-Scooter. Entsprechend freigegebene Gehwege und Fußgängerzonen können damit grundsätzlich befahren werden.
Dabei gelten weiterhin Schrittgeschwindigkeit und Rücksicht auf Fußgänger. Sie dürfen weder gefährdet noch behindert werden; wenn nötig, ist zu warten. Ein breiter oder gerade leerer Gehweg ersetzt die erforderliche Freigabe nicht.
Auch der Grünpfeil für den Radverkehr wird für E-Scooter nutzbar. Vor dem Rechtsabbiegen bei Rot bleibt das Anhalten vorgeschrieben. Eine zusätzliche Erlaubnis ist keine Befreiung von den übrigen Verkehrsregeln.
Bußgeldbescheid 2027: Welche Bedeutung haben Tatdatum und Regelsatz?
Wird ein Verstoß vor dem Inkrafttreten einer Erhöhung begangen, macht die spätere Bearbeitung durch eine Behörde daraus nicht automatisch einen Fall für den höheren Betrag. Nach § 4 OWiG ist grundsätzlich die Rechtslage zur Tatzeit maßgeblich; bei zwischenzeitlichen Änderungen sind die gesetzlichen Regeln zum mildesten Gesetz zu berücksichtigen.
Außerdem sind Katalogbeträge Regelsätze. Nach § 1 BKatV beruhen sie auf gewöhnlichen Tatumständen. Ein vom Tabellenwert abweichender Betrag kann deshalb andere Gründe haben als eine allgemeine Gesetzesänderung.
Für die Prüfung sollten Sie das behördliche Schreiben vollständig aufbewahren. Relevant sind insbesondere der Tatzeitpunkt, die genaue Beschreibung des Vorwurfs, der angesetzte Betrag und die zugrunde gelegten Beweismittel.
Einspruch gegen den Bußgeldbescheid: Welche Frist müssen Sie beachten?
Bei einem zugestellten Bußgeldbescheid sollten Sie nicht auf weitere Meldungen zur Reform warten. Die Einspruchsfrist beträgt grundsätzlich zwei Wochen nach Zustellung. Das bestimmt § 67 OWiG.
Ob ein Einspruch sinnvoll ist, hängt vom Einzelfall ab. Zweifel an der Fahrerzuordnung, der Messung oder der rechtlichen Einordnung können Anlass für eine Prüfung sein. Eine Änderung des Bußgeldkatalogs allein macht einen Bescheid nicht unwirksam.
Zum weiteren Vorgehen informieren unsere Hinweise zum Bußgeldbescheid und zur anwaltlichen Unterstützung im Verkehrsrecht. Weitere Neuerungen außerhalb der Sanktionen finden Sie im Überblick zu den Änderungen für Autofahrer 2027.
Quellen und Rechtsgrundlagen
Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 32: Änderungsverordnung vom 30. Januar 2026, insbesondere Artikel 3 zu den neuen Regelsätzen und Artikel 5 zum Inkrafttreten. Veröffentlicht am 6. Februar 2026; Recherchestand: 30. Oktober 2026.
Bundesverkehrsministerium: Novelle der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung, Erläuterungen zu Verkehrsflächen, Freigaben und Grünpfeil; abgerufen am 30. Oktober 2026.
Anlage zur Bußgeldkatalog-Verordnung und § 1 BKatV, bisherige Regelsätze und ihre rechtliche Einordnung; Recherchestand: 30. Oktober 2026.
§ 4 OWiG zur zeitlichen Geltung und § 67 OWiG zur Einspruchsfrist; Recherchestand: 30. Oktober 2026.