Aktuelles im Verkehrsrecht
14. November 2025, 12:21 Uhr | Von: Burcu Bostan
Die Bundesregierung stellt die Weichen für den digitalen Nachweis von Fahrerlaubnis und Fahrzeugpapieren: Der digitale Fahrzeugschein ist ab November 2025 über die neue i-Kfz-App verfügbar, der digitale Führerschein soll – nach Kabinettsbeschluss – bis Ende 2026 folgen.
Die Bundesregierung will Führerschein und Fahrzeugpapiere schrittweise in die digitale Welt überführen. Kernstück ist ein Gesetzentwurf, den das Bundeskabinett am 5. November 2025 beschlossen hat.
Er schafft die rechtliche Grundlage für einen nationalen digitalen Führerschein, der über das Smartphone nachgewiesen werden kann.
Parallel dazu ist der digitale Fahrzeugschein bereits Realität: Über die neue i-Kfz-App können Halter ihre Zulassungsbescheinigung Teil I in digitaler Form speichern und bei
Kontrollen vorzeigen. Der digitale Nachweis erfüllt nach Angaben von Bund und Fachbehörden die gesetzliche Mitführungspflicht.
Die Bundesregierung macht damit deutlich: Die Pflicht, Fahrerlaubnis und Fahrzeugschein nachweisen zu können, bleibt unverändert – nur die Form des Nachweises wird moderner.
Der digitale Fahrzeugschein ist der erste Baustein der neuen Systematik. Er bildet die klassische Zulassungsbescheinigung Teil I in einer amtlichen App ab – mit allen wesentlichen Daten zum Fahrzeug.
In der Praxis bedeutet das:
Wichtig: Bei einer Kontrolle in Deutschland reicht es grundsätzlich aus, den digitalen Fahrzeugschein in der App vorzuzeigen. Die Mitführungspflicht wird damit erfüllt – das entspricht funktional der Vorlage der Papier-Zulassungsbescheinigung.
Der digitale Führerschein ist der zweite Schritt. Er soll ebenfalls per Smartphone nachweisbar sein und den klassischen Kartenführerschein ergänzen.
Die zentralen Punkte:
Rechtlich bleibt es bei der Erlaubnis- und Ausweispflicht aus § 4 FeV. Wer ein führerscheinpflichtiges Fahrzeug im Straßenverkehr führt, muss seine Fahrerlaubnis nachweisen können. Künftig wird hierfür – nach Umsetzung des Gesetzentwurfs – neben dem Kartenführerschein auch der digitale Führerschein akzeptiert werden.
So weitreichend der Schritt in Richtung digitale Dokumente ist: Grenzen bleiben – zumindest vorerst.
Gerade in dieser Übergangsphase ist es daher sinnvoll, die analogen Dokumente zunächst weiterhin griffbereit zu haben – insbesondere bei Auslandsfahrten oder längeren Reisen.
1 BMV – Pressemitteilung „Start digitaler Fahrzeugschein“ (zuletzt abgerufen am 14.11.2025)
2 Bundesdruckerei – „Digitaler Fahrzeugschein kommt aufs Smartphone“ (zuletzt abgerufen am 14.11.2025)
3 KBA – Informationen zur i-Kfz-App (zuletzt abgerufen am 14.11.2025)
4 Digitale Verwaltung – eIDAS 2.0 (zuletzt abgerufen am 14.11.2025)
5 § 4 Erlaubnispflicht und Ausweispflicht für das Führen von Kraftfahrzeugen (zuletzt abgerufen am 14.11.2025)