Aktuelles im Verkehrsrecht
24. Juni 2025, 10:30 Uhr | Von: Burcu Bostan
Seit dem 19. Juni 2025 müssen Wohnmobile mit Flüssiggasanlagen alle zwei Jahre von zertifizierten Sachverständigen geprüft werden. Wer ohne gültige Gasprüfung unterwegs ist, riskiert Bußgelder und gefährdet sich selbst und andere Verkehrsteilnehmer.
Wohnmobile und Wohnwagen, die mit fest installierten Flüssiggasanlagen zum Kochen, Heizen oder Kühlen ausgestattet sind, unterliegen seit dem 19. Juni 2025 der verpflichtenden Gasprüfung. Damit endet die einjährige Übergangsregelung. Fahrzeuge ohne gültige Prüfung dürfen seither nicht mehr ohne Weiteres im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden. Andernfalls drohen Sanktionen.
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMV) begründete die Regelung mit der hohen Brand- und Explosionsgefahr bei beschädigten oder veralteten Gasanlagen und verwies auf § 60 StVZO als rechtliche Grundlage.
Die Kosten für die Gasprüfung belaufen sich auf 40 bis 80 Euro. Der Zeitaufwand liegt bei etwa 20 bis 45 Minuten. Neben dem offiziellen Prüfvermerk erhalten Fahrzeughalter damit die Bestätigung, dass die Gasanlage sowie die angeschlossenen Geräte technisch einwandfrei funktionieren und den Sicherheitsanforderungen entsprechen.
Je nach Länge des Verzugs fallen unterschiedlich hohe Bußgelder an. Wer die Gasprüfung über längere Zeit hinauszögert, muss mit weiteren Konsequenzen rechnen:
Zudem kann die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlöschen . Im Schadensfall droht ggf. eine Leistungskürzung durch die Versicherung .