Aktuelles zur Verkehrssicherheit
2. Januar 2026, 15:18 Uhr | Von: Burcu Bostan
Was früher Sonderausstattung war, ist heute oft Standard: Assistenzsysteme greifen ein, warnen und unterstützen den Fahrer. Bereits seit 2024 sind erste Systeme gesetzlich vorgeschrieben. Ab 2026 folgen weitere Vorgaben, die den Markt nachhaltig prägen.
Die Europäische Union reagiert mit den neuen Vorgaben auf Unfallstatistiken, nach denen menschliche Fehler zu den häufigsten Unfallursachen zählen – darunter Auswertungen von Institutionen wie
dem Statistischen Bundesamt.
Assistenzsysteme sollen den Fahrer gezielt unterstützen, frühzeitig warnen oder im Notfall automatisch eingreifen, um Kollisionen zu vermeiden.
Ab 2026 müssen Neuwagen den folgenden Assistenz- und Sicherheitssystemen ausgestattet sein. Ziel ist es, Unfälle zu vermeiden, schwächere Verkehrsteilnehmer besser zu schützen und den Fahrer in kritischen Situationen zu unterstützen.
Die Pflicht zur Ausstattung mit den neuen Assistenzsystemen gilt für alle Fahrzeuge, die ab 2026 erstmals zugelassen werden sollen. Fahrzeuge ohne diese Technik dürfen dann nicht mehr neu in den Verkehr gebracht werden.
1 Fahrzeugsicherheitssysteme – Bundesministerium für Digitales und Verkehr (zuletzt abgerufen am 02.01.2026)
2 Neue Fahrzeugsicherheitssysteme – Bundesministerium für Digitales und Verkehr (zuletzt abgerufen am 02.01.2026)
3 Vehicle Safety Systems – Europäische Kommission (zuletzt abgerufen am 02.01.2026)
4 Verkehrsunfälle – Statistisches Bundesamt (Destatis) (zuletzt abgerufen am 02.01.2026)