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Aktuelles zur Verkehrssicherheit

Neue Verjährungsfrist beim Bußgeldbescheid ab 1. Juli 20266

19. Juni 2026, 14:30 Uhr | Von: Burcu Bostan

Neue Verjährungsfrist beim Bußgeldbescheid ab 1. Juli 2026 © KI generiert

Ab dem 1. Juli 2026 können Bußgeldbescheide später kommen als bisher. Der Grund ist eine Änderung im Straßenverkehrsgesetz, die die Verfolgungsverjährung bei Verkehrsverstößen auf sechs Monate ausweitet.

Neue Verjährungsfrist beim Bußgeldbescheid ab 1. Juli 2026 © KI generiert

Das Wichtigste in Kürze


Neue Verjährungsfrist: Bußgeldstellen bekommen mehr Spielraum

Ab dem 1. Juli 2026 ändert sich ein zentraler Punkt im Bußgeldverfahren. Die Verfolgungsverjährung bei Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr wird von drei auf sechs Monate verlängert. Betroffene müssen künftig deutlich länger damit rechnen, dass ein Bußgeldbescheid noch wirksam erlassen wird.


Warum ist die Verjährung wichtig?

Bislang spielte der Ablauf von drei Monaten in vielen Verfahren eine wichtige Rolle. Konnte die Behörde den Betroffenen nicht rechtzeitig ermitteln oder den Bußgeldbescheid nicht fristgerecht auf den Weg bringen, kam Verjährung in Betracht. Gerade bei hoher Auslastung der Bußgeldstellen konnte das dazu führen, dass Verkehrsverstöße nicht mehr verfolgt wurden.


Verjährung kann durch Behördenmaßnahmen neu starten

Bestimmte Maßnahmen der Behörde können die Verjährung unterbrechen. Danach beginnt die Frist erneut zu laufen. Für die Prüfung kommt es daher auf den gesamten Ablauf des Verfahrens an.


Post von der Behörde ist nicht immer fehlerfrei

Auch wenn Behörden künftig mehr Zeit erhalten, bleibt ein Bußgeldbescheid angreifbar. Fehler können weiterhin bei der Messung, bei der Zuordnung des Fahrers oder bei der Zustellung entstehen. Besonders bei einem hohen Bußgeld, Punkten in Flensburg oder einem drohenden Fahrverbot kann sich eine genaue Prüfung lohnen.


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Quellen

1 Fünftes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (zuletzt abgerufen am 19.06.2026)


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