Aktuelles zur Verkehrssicherheit
17. April 2026, 15:05 Uhr | Von: Burcu Bostan
Das Laden zuhause entscheidet oft darüber, ob ein E-Auto überhaupt infrage kommt. Für viele Bewohner von Mehrparteienhäusern war das bislang schwierig. Jetzt schafft das Bundesministerium für Verkehr mit 500 Millionen Euro neue Anreize. Förderstart war am 15. April.
Der Bund will das Laden von Elektroautos dort erleichtern, wo es bislang besonders oft scheitert: an Stellplätzen von Mehrparteienhäusern. Gefördert werden nicht öffentlich zugängliche Ladepunkte, technische Ausstattung, bauliche Maßnahmen und der Netzanschluss. Gerade in größeren Wohnanlagen können diese Kosten schnell erheblich werden. Das Programm soll deshalb den Ausbau von Ladeinfrastruktur spürbar attraktiver machen.
Die Zuschusshöhe richtet sich danach, wie weit ein Stellplatz für das Laden vorbereitet oder bereits ausgestattet wird. Wer nur die technische Grundlage schafft, erhält weniger als bei einer vollständigen Installation mit Ladepunkt.
Das Programm richtet sich nicht nur an einzelne Eigentümer, sondern vor allem an größere Akteure rund um Wohngebäude. Antragsberechtigt sind Wohnungseigentümergemeinschaften, private Vermieter, kleine und mittlere Unternehmen sowie große Wohnungsbaugesellschaften. Damit zielt die Förderung klar auf Projekte, die den Ausbau in größerem Umfang voranbringen.
Schon in den vergangenen Jahren hatte der Staat den Aufbau privater Ladeinfrastruktur mit verschiedenen Förderprogrammen unterstützt. Besonders bekannt war das KfW-Programm 440, das private Wallboxen mit einem pauschalen Zuschuss förderte. Später folgten Programme für Unternehmen und für selbstgenutzte Wohnhäuser in Verbindung mit Photovoltaik, Speicher und Wallbox. Vor allem das Programm KfW 442 zeigte, wie groß das Interesse ist: Die bereitgestellten Mittel waren innerhalb kürzester Zeit ausgeschöpft.
Anders als bei früheren Förderungen läuft das Verfahren diesmal nicht über die KfW oder das BAFA. Stattdessen übernimmt PwC die Abwicklung des Programms. Für Antragsteller bedeutet das, dass Einreichung, Kommunikation und Prüfung der Unterlagen vollständig über ein digitales Portal des Dienstleisters erfolgen.
1 Bundesministerium für Verkehr: Förderung von Ladeinfrastruktur in Mehrfamilienhäusern (zuletzt abgerufen am 17.04.2026)