Aktuelles zur Verkehrssicherheit
21. Juli 2026, 15:36 Uhr | Von: Burcu Bostan
Das Lkw-Fahrverbot soll künftig weniger kompliziert sein: Die Bundesregierung plant, die Regelungen an regionalen Feiertagen zu lockern und damit den Güterverkehr zu entlasten.
Die Bundesregierung plant, die Regelungen für das Lkw-Fahrverbot an regionalen Feiertagen zu vereinheitlichen. Betroffen sind Fronleichnam, Allerheiligen und der Reformationstag. An den bundesweit geltenden Sonn- und Feiertagsfahrverboten soll sich dagegen nichts ändern.
Derzeit gelten an diesen drei Feiertagen je nach Bundesland unterschiedliche Vorschriften. Während Lkw beispielsweise an Fronleichnam in Bayern und Nordrhein-Westfalen nicht fahren dürfen, ist der Güterverkehr an diesem Tag in Niedersachsen oder Berlin grundsätzlich erlaubt.
Für Speditionen bedeutet die unterschiedliche Regelung zusätzlichen Planungsaufwand. Bei Touren durch mehrere Bundesländer müssen die jeweiligen Feiertagskalender berücksichtigt werden. Die geplante Änderung soll diese Unterschiede künftig beseitigen.
Die rechtliche Grundlage für das Sonn- und Feiertagsfahrverbot bildet § 30 Absatz 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO). Das Verbot gilt an Sonn- und Feiertagen jeweils von 0 Uhr bis 22 Uhr.
Betroffen sind Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen sowie Lkw mit Anhänger, die gewerblich Güter transportieren. Wohnmobile, Pkw mit Anhänger und private Lkw-Fahrten sind davon ausgenommen.
Für bestimmte Transporte gelten zudem Ausnahmen. Dazu gehören unter anderem Fahrten mit leicht verderblichen Lebensmitteln sowie bestimmte Einsatz- und Rettungsfahrzeuge.
Die geplante Lockerung betrifft ausschließlich die drei regional unterschiedlich geregelten Feiertage. Das bundesweite Fahrverbot an den folgenden Feiertagen bleibt dagegen bestehen:
1 Bundesregierung: Weniger Bürokratie im Verkehrsbereich (zuletzt abgerufen am 21.07.2026)