Aktuelles zur Verkehrssicherheit
15. Januar 2026, 07:24 Uhr | Von: Burcu Bostan
Viele Autofahrer sind überzeugt, dass sie bei Grün rechtlich sicher unterwegs sind. Ein aktueller Beschluss zeigt jedoch: Auch nach dem Überfahren der Haltelinie kann ein Rotlichtverstoß vorliegen – entscheidend ist die Position des Fahrzeugs an der Kreuzung.
Eine Autofahrerin fuhr bei Grün über die Haltelinie, musste jedoch wegen stockenden Verkehrs kurz darauf anhalten. Das Gericht stellte fest, dass sich ihr Fahrzeug noch nicht im geschützten Kreuzungsbereich befand. Als der Verkehr wieder anrollte, wartete sie weiter, obwohl der Querverkehr bereits Grün hatte. Beim anschließenden Abbiegen kam es zu einem Zusammenstoß mit einem bevorrechtigten Fahrzeug.
Nach Auffassung des Bayerischen Obersten Landesgerichts (AZ: 201 ObOWi 407/25) entsteht ein Rotlichtverstoß, wenn die Ampel auf Rot schaltet, bevor der Kreuzungsbereich erreicht ist. Das gilt selbst dann, wenn der Fahrer die Ampel aus seiner Position nicht mehr sehen kann.
Der geschützte Bereich umfasst nicht nur die Fahrbahn für Kraftfahrzeuge. Maßgeblich sind die Fluchtlinien der Kreuzung, die sich aus den örtlichen Gegebenheiten ergeben.
1 Studie der VUT Sachverständigengesellschaft mbH & Co. KG, Januar 2013 (zuletzt abgerufen am 15.01.2026)
2 BayObLG – Beschluss zum Rotlichtverstoß (zuletzt abgerufen am 15.01.2026)
3 Deutscher Anwaltverein – Rotlichtverstoß bei Grün (zuletzt abgerufen am 15.01.2026)