Aktuelles zur Verkehrssicherheit
27. Januar 2026, 13:30 Uhr | Von: Burcu Bostan
Wer das Autodach nicht von Schnee befreit, kann andere gefährden und selbst in den Fokus der Polizei geraten. Welche Konsequenzen möglich sind und worauf es in der Praxis ankommt.
Vor dem Losfahren müssen Autofahrer alles entfernen, was ihre Sicht einschränkt oder die sichere Fahrt gefährdet. Die Pflichten beschränken sich dabei nicht auf die Windschutzscheibe – auch Dach, Beleuchtung und Kennzeichen müssen von Schnee befreit werden, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten.
Was im Stand stabil wirkt, kann während der Fahrt plötzlich in Bewegung geraten. Fahrtwind, Kurven und Bremsen lösen Schneeschichten – sie
rutschen nach vorn auf die Scheiben oder werden nach hinten verweht.
Besonders gefährlich sind verdichtete Schneeplatten und Eis, weil sie schwer sind und nachfolgende
Fahrzeuge irritieren, die Sicht beeinträchtigen oder sogar Schäden verursachen können.
Die Sanktionen hängen davon ab, wie gravierend der Verstoß ist. Als Orientierung werden häufig ab etwa 25 Euro genannt, wenn Dach oder Kennzeichen nicht ausreichend freigemacht sind. Bei konkretem Schaden können die Beträge deutlich steigen – teils bis zu 90 Euro.
Mehr zu typischen Winterverstößen erfahren Sie im Beitrag zu Bußgelder im Winter.
1 Studie der VUT Sachverständigengesellschaft mbH & Co. KG, Januar 2013 (zuletzt abgerufen am 15.10.2025)
2 Gesetze im Internet – § 23 StVO (zuletzt abgerufen am 27.01.2026)
3 derbussgeldkatalog.de – Bußgelder im Winter (zuletzt abgerufen am 27.01.2026)