Rechtsprechung im Verkehrsrecht
26. Juni 2026, 15:10 Uhr | Von: Burcu Bostan
Der Weg war kurz, der Alkoholwert hoch: Ein Mann fuhr mit fast zwei Promille durch ein Parkhaus. Das BayObLG bestätigte nun, dass auch solche Fahrten als Trunkenheitsfahrt gewertet werden können.
Ein Mann wollte am frühen Abend mit einem Firmenfahrzeug aus einem Parkhaus in Nürnberg fahren. Dazu kam es jedoch nicht wie geplant: Eine Mitarbeiterin bemerkte seinen alkoholisierten Zustand und sperrte die Ausfahrt. Später wurde bei dem Fahrer eine Blutalkoholkonzentration von 1,98 Promille festgestellt.
Der Angeklagte wehrte sich gegen die Verurteilung. Sein zentrales Argument: Er sei nicht im öffentlichen Straßenverkehr gefahren, weil sich die Fahrt nur in einem privaten Parkhaus abgespielt habe. Außerdem habe er das Gebäude wegen der gesperrten Schranke nicht verlassen können. Das Bayerische Oberste Landesgericht folgte dem nicht (Az. 204 StRR 102/26).
1 BayObLG, Beschluss vom 13.02.2026, Az. 204 StRR 102/26 (zuletzt abgerufen am 26.06.2026)