Geschwindigkeitsüberschreitung Abstandsverstoß Rotlichtverstoß Handy am Steuer Blitzer & Messfehler Anhörung im Bußgeldverfahren Bußgeldbescheid: Das müssen Sie wissen Rechtliche Beratung im Verkehrsrecht News Kostenloser Bußgeldcheck

Rechtsprechung im Verkehrsrecht

Autofahrerin haftet alleine nach Zusammenstoß mit Radfahrerin

15. August 2025, 13:07 Uhr | Von: Burcu Bostan

Unfall zwischen Auto und Fahrrad: Wer haftet? © vadimmva/Shutterstock.com

Beim Einfahren aus einer Grundstückseinfahrt kam es zu einem Zusammenstoß zwischen einer Autofahrerin und einer Radfahrerin. Trotz der Tatsache, dass die Radfahrerin den Radweg nicht nutzte und auf der Straße fuhr, sieht das Landgericht Hanau die alleinige Verantwortung bei der Autofahrerin.

Unfall zwischen Auto und Fahrrad: Wer haftet? © vadimmva/Shutterstock.com

Unfall zwischen Auto- und Radfahrerin: Wer haftet?

Eine Radfahrerin fuhr auf der Fahrbahn, obwohl ein Radweg vorgeschrieben war. Beim Ausfahren aus einem Grundstück übersah eine Autofahrerin die Radlerin. Es kam zur Kollision. Das Landgericht Hanau entschied, dass die Autofahrerin den Unfall vollständig zu verantworten hat.


Hintergrund: Der Fall im Detail

Das Landgericht Hanau stellte fest, dass die Pkw-Fahrerin gegen die Sorgfaltspflicht nach § 10 Satz 1 StVO verstoßen hat. Ein Mitverschulden der Radfahrerin konnte nicht festgestellt werden (LG Hanau, Beschl. v. 30.08.2023, Az. 2 S 65/22).


Warum die Radwegpflicht hier keine Rolle spielte

Die Radfahrerin hätte gemäß § 2 Abs. 4 Satz 2 StVO den ausgewiesenen Radweg nutzen müssen. Nach Ansicht der Richter ist dieser Verstoß jedoch für die Haftungsfrage irrelevant. Die Pflicht zur Radwegnutzung dient nicht in erster Linie dem Schutz vor Einfahrunfällen aus Grundstücken, sondern soll die Gefahren des Mischverkehrs mit motorisierten Fahrzeugen verringern – insbesondere bei dichtem Verkehr.


Welche Pflichten gelten für Autofahrer beim Ausfahren?

Wer aus einem Grundstück in die Fahrbahn einfährt, muss äußerste Vorsicht walten lassen:


Aus Grundstück einfädeln: Wann die Haftung allein beim Fahrer liegt

Wer aus einer Grundstückseinfahrt in den Straßenverkehr einbiegt, übernimmt eine besondere Verantwortung. Kommt es beim Einbiegen zu einem Unfall, droht in vielen Fällen die alleinige Haftung für den einfahrenden Fahrzeugführer.

Auch wenn andere Verkehrsteilnehmer gegen Vorschriften verstoßen, führt das nicht automatisch zu einer Mitschuld. Entscheidend ist, ob der Regelverstoß tatsächlich zum Unfall beigetragen hat.

Für Radfahrer bedeutet dieses Urteil jedoch nicht, dass die Radwegpflicht ohne Folgen missachtet werden kann. In anderen Situationen kann ein solcher Verstoß durchaus zu einer Mitschuld führen.


Praxistipps für Autofahrer und Radfahrer


Verkehrsverstoß begangen? Jetzt kostenlos Einspruch prüfen!
Viele Bescheide sind angreifbar – lassen Sie Ihren Fall unverbindlich prüfen.
Zum Bußgeld-Check


Quellen

1 LG Hanau Beschluss vom 30.08.2023 – Az. 2 S 65/22 (zuletzt abgerufen am 15.08.2025)

2 § 10 StVO, Einfahren und Anfahren (zuletzt abgerufen am 15.08.2025)

3 § 2 StVO, Straßenbenutzung durch Fahrzeuge (zuletzt abgerufen am 15.08.2025)