Rechtsprechung im Verkehrsrecht
15. August 2025, 13:07 Uhr | Von: Burcu Bostan
Beim Einfahren aus einer Grundstückseinfahrt kam es zu einem Zusammenstoß zwischen einer Autofahrerin und einer Radfahrerin. Trotz der Tatsache, dass die Radfahrerin den Radweg nicht nutzte und auf der Straße fuhr, sieht das Landgericht Hanau die alleinige Verantwortung bei der Autofahrerin.
Eine Radfahrerin fuhr auf der Fahrbahn, obwohl ein Radweg vorgeschrieben war. Beim Ausfahren aus einem Grundstück übersah eine Autofahrerin die Radlerin. Es kam zur Kollision. Das Landgericht Hanau entschied, dass die Autofahrerin den Unfall vollständig zu verantworten hat.
Das Landgericht Hanau stellte fest, dass die Pkw-Fahrerin gegen die Sorgfaltspflicht nach § 10 Satz 1 StVO verstoßen hat. Ein Mitverschulden der Radfahrerin konnte nicht festgestellt werden (LG Hanau, Beschl. v. 30.08.2023, Az. 2 S 65/22).
Die Radfahrerin hätte gemäß § 2 Abs. 4 Satz 2 StVO den ausgewiesenen Radweg nutzen müssen. Nach Ansicht der Richter ist dieser Verstoß jedoch für die Haftungsfrage irrelevant. Die Pflicht zur Radwegnutzung dient nicht in erster Linie dem Schutz vor Einfahrunfällen aus Grundstücken, sondern soll die Gefahren des Mischverkehrs mit motorisierten Fahrzeugen verringern – insbesondere bei dichtem Verkehr.
Wer aus einem Grundstück in die Fahrbahn einfährt, muss äußerste Vorsicht walten lassen:
Wer aus einer Grundstückseinfahrt in den Straßenverkehr einbiegt, übernimmt eine besondere Verantwortung. Kommt es
beim Einbiegen zu einem Unfall, droht in vielen Fällen die alleinige Haftung für den einfahrenden Fahrzeugführer.
Auch wenn andere Verkehrsteilnehmer gegen Vorschriften verstoßen, führt das nicht automatisch zu einer Mitschuld. Entscheidend ist,
ob der Regelverstoß tatsächlich zum Unfall beigetragen hat.
Für Radfahrer bedeutet dieses Urteil jedoch nicht, dass die Radwegpflicht ohne Folgen missachtet werden kann. In anderen Situationen
kann ein solcher Verstoß durchaus zu einer Mitschuld führen.
1 LG Hanau Beschluss vom 30.08.2023 – Az. 2 S 65/22 (zuletzt abgerufen am 15.08.2025)
2 § 10 StVO, Einfahren und Anfahren (zuletzt abgerufen am 15.08.2025)
3 § 2 StVO, Straßenbenutzung durch Fahrzeuge (zuletzt abgerufen am 15.08.2025)