Rechtsprechung im Verkehrsrecht
18. Juli 2025, 10:42 Uhr | Von: Burcu Bostan
Ein Mann erhält während seiner Arbeitslosigkeit ein Fahrverbot. Wenige Monate später findet er einen neuen Job und möchte das Fahrverbot umgehen. Das Amtsgericht lehnt ab, doch das Oberlandesgericht (OLG) Naumburg urteilt überraschend anders. Was das für Betroffene bedeutet.
Der Fall eines Mannes, der nach einer Geschwindigkeitsüberschreitung auf ein Fahrverbot hoffte, zu verzichten, zeigt: Auch wenn die berufliche Situation sich erst nach Erlass des Bußgeldbescheids verändert, muss dies bei der gerichtlichen Bewertung berücksichtigt werden. Das Amtsgericht hatte das anders gesehen. Das OLG Naumburg korrigierte nun.
Das OLG Naumburg stellte klar: Ein Fahrverbot darf nicht allein deshalb verhängt werden, weil es der Betroffene nicht früher angetreten hat. Die Begründung greife zu kurz und verletze das
Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz (Art. 19 Abs. 4 GG). Wichtig sei laut Gericht,
ob zum Zeitpunkt der Entscheidung eine unzumutbare Härte vorliege.
Das Urteil des Amtsgericht wurde deshalb aufgehoben. Der Fall wurde zurückverwiesen, damit das Amtsgericht die neue berufliche Situation des Betroffenen sowie mögliche Härten
berücksichtigt. (AZ.: 1 ORbs 219/24).
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