Rechtsprechung im Verkehrsrecht
12. September 2025, 14:25 Uhr | Von: Burcu Bostan
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden: Forderungen nach Vertragsstrafen auf Supermarkt-Parkplätzen sind nicht immer rechtmäßig. Verstöße gegen den Datenschutz können sogar Schadensersatzansprüche begründen – ein verbraucherfreundliches Urteil.
Viele Supermärkte setzen inzwischen auf digitale Parkraumüberwachung. Für Betreiber praktisch, für Kunden oft ärgerlich – besonders, wenn nach dem Einkauf plötzlich ein Zahlungsbescheid im Briefkasten liegt. Im Kern ging es in Luxemburg um die Frage, wie weit die automatische Erfassung von Kennzeichen und Parkzeiten gehen darf und welche rechtlichen Grenzen Betreiber dabei beachten müssen.
Die Richter betonten: Betreiber von Parkplätzen dürfen Daten nur in dem Umfang verarbeiten, der unbedingt erforderlich ist, um die zulässige Parkzeit zu kontrollieren. Transparente Hinweise an der Einfahrt und klare Informationen zur Datennutzung sind Pflicht. Schon ein fehlender Aushang kann die Forderungen rechtlich angreifbar machen.
Autofahrer können sich gegen unrechtmäßige Forderungen wehren. Besonders wichtig:
Für Supermarktketten und Parkraumfirmen bedeutet das Urteil:
1 Studie der VUT Sachverständigengesellschaft mbH & Co. KG, Januar 2013
2 Urteil vom 25.01.2024 – C-687/21 (zuletzt abgerufen am 12.09.2025)
3 Urteil vom 04.05.2024 – C-300/21 (zuletzt abgerufen am 12.09.2025)