Rechtsprechung im Verkehrsrecht
05. Dezember 2025, 13:53 Uhr | Von: Burcu Bostan
Wer in der Theorieprüfung schummelt, riskiert den kompletten Führerscheinverlust – auch Jahre später. Ein Beschluss des OVG Lüneburg zeigt: Ohne regulär bestandene Prüfung fehlt der formelle Nachweis der Fahreignung, selbst wenn der Fahrer längst routiniert unterwegs ist.
Ausgangspunkt war der Fall einer Fahrschülerin, die die theoretische Prüfung mehrfach nicht bestand. Schließlich ließ sie eine andere Person für sich antreten
und erhielt so dennoch die Fahrerlaubnis. Über Jahre fuhr sie unauffällig im Straßenverkehr – bis der Täuschungsversuch bekannt wurde. Die Fahrerlaubnisbehörde entzog den Führerschein
daraufhin mit sofortiger Wirkung.
Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg bestätigte den Entzug. Nach Auffassung des Gerichts fehlt es an der gesetzlich geforderten Befähigung, wenn die Theorieprüfung nicht persönlich
abgelegt wurde. Die tatsächliche Fahrpraxis ändere daran nichts, weil der formelle Nachweis der Eignung nie erbracht wurde.
Nachdem der Prüfungsbetrug in einem Strafverfahren bekannt geworden war, ordnete die Behörde den sofortigen Entzug der Fahrerlaubnis an. Dagegen wehrte sich die Fahrerin
mit dem Argument, sie fahre seit Jahren sicher und unfallfrei. Aus ihrer Sicht sei es ein Denkfehler, aus der „nicht bestandenen“ Prüfung auf mangelnde Befähigung zu
schließen.
Das OVG Lüneburg folgte dieser Argumentation nicht und stellt klar: Es geht nicht darum, ob jemand subjektiv fährt „wie ein Profi“, sondern darum, ob die
gesetzlichen Voraussetzungen sauber erfüllt sind. Ohne eigenständige Theorieprüfung fehlt der objektive Nachweis der Fahreignung – das rechtfertigt den Entzug
(Az. 12 ME 92/25).
Die zentrale Botschaft der Entscheidung: Langjährige Fahrpraxis kann einen fehlenden Prüfungsnachweis nicht heilen. Auch wer seit Jahren ohne Unfall unterwegs ist,
kann seine Fahrerlaubnis verlieren, wenn sich später herausstellt, dass die Grundlage – die bestandene Theorieprüfung – erschlichen wurde. Für die Beurteilung der Fahreignung ist die formelle Qualifikation maßgeblich, nicht das subjektive Sicherheitsgefühl hinter dem Steuer.
Wer aktuell seinen Führerschein macht, sollte das im Hinterkopf behalten. Eine vermeintlich „clevere“ Abkürzung bei der Prüfung kann zur langfristigen Falle werden. Sie riskieren
berufliche und private Einschränkungen durch den Verlust der Fahrerlaubnis. Informationen rund um den Erwerb und Erhalt des Führerscheins finden Sie im
Führerschein-Ratgeber.
Der Entzug der Fahrerlaubnis kann beruflich wie privat schwere Folgen haben. Bevor eine solche Maßnahme wirksam wird, sollte der behördliche Bescheid sorgfältig von einem Anwalt für Verkehrsrecht geprüft werden.
1 Studie der VUT Sachverständigengesellschaft mbH & Co. KG, Januar 2013 (zuletzt abgerufen am 04.11.2025)
2 Straßenverkehrsgesetz (StVG) § 2 Fahrerlaubnis und Führerschein (zuletzt abgerufen am 05.12.2025)
3 Urteil des OVG Lüneburg" (zuletzt abgerufen am 05.12.2025)
4 Ratgeber: Alles Wichtige zum Führerschein (zuletzt abgerufen am 05.12.2025)
5 Anwalt für Verkehrsrecht (zuletzt abgerufen am 05.12.2025)