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Wichtiges zum Verkehrsrecht

Verbotene Autofarben in Deutschland: Welche Lackierungen rechtliche Probleme bereiten

05. September 2025, 14:52 Uhr | Von: Burcu Bostan

Verbotene Autofarben in Deutschland © ParabolStudio/Shutterstock.com

Wer sein Auto in auffälligen oder extremen Farben lackiert, muss mit Bußgeldern, Punkten und sogar der Stilllegung des Fahrzeugs rechnen.

Verbotene Autofarben in Deutschland © ParabolStudio/Shutterstock.com

Farben, die nicht auf die Straße gehören

Die Diskussion um Autofarben ist nicht nur ein ästhetisches Thema, sondern betrifft auch die Verkehrssicherheit. Während viele Lackierungen völlig unproblematisch sind, gibt es Ausnahmen, die rechtlich untersagt sind.


Die Rechtslage im Detail

Das rechtliche Problem ergibt sich aus den Vorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (§ 19 Absatz 2 Nr. 2 Satz 2 StVZO). Werden Farben als gefährlich eingestuft, kann die Polizei ein Bußgeld verhängen oder sogar die Weiterfahrt untersagen.


Warum Chromfolierungen zum Risiko werden können

Stark reflektierende Oberflächen sind im Showroom ein Blickfang, auf der Straße jedoch ein Sicherheitsrisiko. Die Blendwirkung kann bei ungünstigem Sonnenstand oder in der Dunkelheit andere Fahrer erheblich beeinträchtigen.

Polizei und TÜV entscheiden im Einzelfall, ob eine Folierung noch zulässig ist. Wird sie als gefährlich eingestuft, drohen Bußgeld, Punkte in Flensburg und gegebenenfalls die Stilllegung des Fahrzeugs.


Vantablack & Co.: Unsichtbare Fahrzeuge im Straßenverkehr

Am anderen Ende des Spektrums stehen Beschichtungen, die nahezu kein Licht reflektieren. Das bekannteste Beispiel: Vantablack, ursprünglich für die Raumfahrt entwickelt.

Ein mit diesem Lack versehenes Fahrzeug verschmilzt optisch mit der Umgebung – im Dunkeln praktisch unsichtbar. Diese Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer ist so gravierend, dass der Einsatz solcher Farben auf öffentlichen Straßen rechtlich ausgeschlossen ist.


Neonfarben und Polizei-Designs: Klare rechtliche Grenzen

Leuchtfarben sind im Straßenverkehr streng reguliert. Neonfarben dürfen ausschließlich bei Einsatzfahrzeugen oder Warnschildern verwendet werden. Wer sein Auto so lackiert, riskiert ein Verbot der Teilnahme am Straßenverkehr.

Besonders problematisch ist ein Design, das Einsatzfahrzeugen nachempfunden ist. Wird ein Privatwagen so gestaltet, dass er mit einem Polizeifahrzeug oder Rettungswagen verwechselt werden kann, drohen strafrechtliche Konsequenzen – bis hin zu einer Freiheitsstrafe wegen Amtsanmaßung.


Gut zu wissen: Farbwechsel ist meldepflichtig

Auch wenn die neue Farbe legal ist: Ändert sich die Grundfarbe des Fahrzeugs, muss dies in den Fahrzeugpapieren vermerkt werden. Unterbleibt die Eintragung, liegt eine Ordnungswidrigkeit vor. Spätestens bei Ummeldung oder Verkauf wird dieser Punkt überprüft.


Sind auffällige Farben wirklich sicherer?

Es liegt nahe zu glauben, dass ein knalliges Auto besser gesehen wird. Tatsächlich zeigen Studien: Es gibt keine pauschal sichere Autofarbe.

Die größte Unfallgefahr entsteht nicht durch die Autofarbe, sondern durch das Verhalten des FahrersHandy am Steuer, zu schnelles Fahren oder mangelnder Abstand sind weiterhin die Hauptursachen für Kollisionen.


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Quellen

1 Studie der VUT Sachverständigengesellschaft mbH & Co. KG, Januar 2013

2 § 19 Absatz 2 Nr. 2 Satz 2 StVZO Erteilung und Wirksamkeit der Betriebserlaubnis, (zuletzt abgerufen am 05.09.2025)

3 Nr. 189a.2 und Nr. 214a.2 der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV), Verantwortung für den Betrieb der Fahrzeuge, (zuletzt abgerufen am 05.09.2025)