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Aktuelles zur Verkehrssicherheit

Winterreifen 2025: Welche Reifen sind erlaubt?

26. September 2025, 12:42 Uhr | Von: Burcu Bostan

Welche Winterreifen sind 2025 erlaubt? © Zigmunds Dizgalvis/Shutterstock.com

Seit Herbst 2024 gilt in Deutschland eine klare Vorgabe: Nur Reifen mit dem Alpine-Symbol gelten als wintertauglich. Reine M+S-Reifen dürfen bei Schnee, Eis oder Glätte nicht mehr fahren. Wer sich nicht daran hält, riskiert Bußgeld und Punkte.

Welche Winterreifen sind 2025 erlaubt? © Zigmunds Dizgalvis/Shutterstock.com

Neue Regeln für Winterreifen seit 2024

Die Übergangsfrist für ältere M+S-Reifen ist Ende September 2024 ausgelaufen. Seither müssen Winterreifen – und auch Allwetterreifen – zwingend das Alpine-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke) tragen. Diese Kennzeichnung bescheinigt, dass die Reifen in genormten Tests ihre Wintertauglichkeit nachgewiesen haben.


Die Winterreifenpflicht im Detail


Ab wann sind Winterreifen verpflichtend?

Ein festes Datum gibt es nicht. Entscheidend ist die Wetterlage. Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte dürfen nur Fahrzeuge mit geeigneter Bereifung fahren.

Die bekannte Faustregel „O bis O“ (Oktober bis Ostern) eignet sich als Orientierung, ist rechtlich aber nicht bindend. Wichtig bleibt: Wer bei plötzlich einsetzendem Winterwetter noch mit Sommerreifen unterwegs ist, trägt ein erhebliches Sicherheits- und Haftungsrisiko.


Welche Symbole gelten für Winterreifen?

Praxis-Tipp: Ein Blick auf den DOT-Code an der Reifenflanke verrät das Herstellungsdatum. Reifen sollten spätestens nach 6–10 Jahren ausgetauscht werden – auch bei ausreichendem Profil, da das Gummi mit der Zeit verhärtet.


Das droht ohne Winterreifen

Die Strafen für das Fahren ohne Winterreifen sind gestaffelt:

Gut zu wissen: Auch Fahrzeughalter haften. Wer sein Auto ohne geeignete Winterreifen in den Verkehr bringt, muss 75 € Bußgeld und einen Punkt einkalkulieren – unabhängig davon, ob er selbst gefahren ist.


Wann sind Schneeketten vorgeschrieben?

Bei extremen Witterungsverhältnissen kann zusätzlich die Pflicht bestehen, Schneeketten zu montieren. Diese erkennen Sie am blauen Verkehrsschild 268 mit Schneekettensymbol. Folgendes gibt es dabei zu beachten:

Tipp: Wer in den Bergen oder auf höher gelegenen Strecken unterwegs ist, sollte Schneeketten griffbereit haben.


Tipps für die Praxis

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Quellen

1 Studie der VUT Sachverständigengesellschaft mbH & Co. KG, Januar 2013 (zuletzt abgerufen am 19.09.2025)

2 § 2 StVO, Straßenbenutzung durch Fahrzeuge (zuletzt abgerufen am 26.09.2025)