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Aktuelles zur Verkehrssicherheit

Rückruf bei Audi wegen Brandgefahr: Über 18.000 Plug-in-Hybride betroffen

4. November 2025, 11:18 Uhr | Von: Burcu Bostan

Große Rückrufaktion bei Audi © Wirestock Creators/Shutterstock.com

Audi ruft weltweit 18.652 Plug-in-Hybride der Baureihen Q7, Q8 und A8 in die Werkstätten. Grund ist eine mögliche Überhitzung einzelner Batteriezellmodule beim Laden – mit seltenem, aber nicht auszuschließendem Brandrisiko.

Große Rückrufaktion bei Audi © Wirestock Creators/Shutterstock.com

Große Rückrufaktion bei Audi: Was steckt dahinter?

Bei PHEV-Modellen (Baujahre 22. August 2019 bis 31. Juli 2024) wurden in der Batteriesteuerung Abweichungen technischer Parameter festgestellt. Unter ungünstigen Bedingungen kann sich die Hochvoltbatterie beim oder kurz nach dem Ladevorgang zu stark erwärmen.

Audi hat Mitte Oktober eine Rückrufaktion gestartet; das Kraftfahrt- Bundesamt (KBA) überwacht die Maßnahme unter der Referenz 15663R.

Rückrufe wegen technischer Defekte an wichtigen Komponenten betreffen aktuell auch andere Hersteller: BMW musste Ende September allein in Deutschland rund 136.500 Fahrzeuge zurückrufen, da Wasser in den Starter eindringen und Korrosion verursachen konnte.


Welche Fahrzeuge sind vom Rückruf betroffen?

Bislang sind nach Herstellerangaben keine Personen- oder Sachschäden bekannt. Das KBA prüft die Wirksamkeit und Umsetzung der Korrektur.


Wie erfahre ich, ob mein Auto betroffen ist?

Ob Ihr Audi-PHEV von der Rückrufaktion betroffen ist, erfahren Sie in der Regel über ein Anschreiben des Herstellers. Alternativ können Sie mit Ihrer Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN) beim Hersteller oder Servicepartner nachfragen.

In der Kommunikation von Audi wird die interne Aktionsnummer 93QQ genannt. Beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) ist die Maßnahme unter der Referenz 15663R registriert.


Darf ich bis zum Werkstatttermin weiterfahren und laden?

Grundsätzlich ist die Weiterfahrt möglich. Audi rät jedoch, bis zum Software-Update besondere Vorsicht walten zu lassen.


Welche Rechte habe ich als Betroffener?


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Quellen

1 Studie der VUT Sachverständigengesellschaft mbH & Co. KG, Januar 2013 (zuletzt abgerufen am 04.11.2025)

2 Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) (zuletzt abgerufen am 04.11.2025)