Aktuelles zur Verkehrssicherheit
2. März 2026, 12:14 Uhr | Von: Burcu Bostan
Blitzer-Alarm im April: Die Polizei fährt beim Blitzermarathon die Kontrollen deutlich hoch. Welche Details zur „Speedweek“ feststehen und was ein Verstoß kosten kann.
Die erste große Kontrollaktion des Jahres findet vom 13. bis 19. April 2026 statt. Während dieser Speedweek erhöhen die Bundesländer die Zahl der Messungen deutlich – sowohl außerorts auf Autobahnen und Bundesstraßen als auch innerorts. Ziel ist es, die Verkehrssicherheit zu erhöhen und auf die Risiken überhöhter Geschwindigkeit aufmerksam zu machen.
Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf Mittwoch, dem 15. April 2026. An diesem Tag bündeln zahlreiche Länder ihre Maßnahmen und setzen verstärkt stationäre sowie mobile Messstellen ein. Eine vorherige Bekanntgabe konkreter Standorte erfolgt in der Regel nicht, sodass Verkehrsteilnehmer jederzeit mit Kontrollen rechnen müssen.
Die Auswahl der Kontrollorte erfolgt gezielt. Im Fokus stehen vor allem Bereiche mit erhöhter Gefährdungslage sowie stark frequentierte Strecken.
Laut Bußgeldkatalog 2026 werden Geschwindigkeitsüberschreitungen wie folgt geahndet:
Nach Einschätzung von Rechtsanwalt Kay Stolle können konzentrierte Kontrollaktionen wie der Blitzermarathon durchaus präventiv wirken, da sie das Bewusstsein für die Risiken unangepasster und überhöhter Geschwindigkeit schärfen.
Aus anwaltlicher Sicht zeigt sich jedoch immer wieder, dass nicht jeder Bußgeldbescheid fehlerfrei erlassen wird. Unstimmigkeiten bei Messverfahren, Dokumentation oder formalen Zustellungsvorgaben können die Rechtmäßigkeit im Einzelfall infrage stellen.
Insbesondere wenn Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot im Raum stehen, sollte eine eingehende Überprüfung durch einen Anwalt für Verkehrsrecht erfolgen. Ein Einspruch kann – abhängig von den konkreten Umständen – durchaus Erfolgsaussichten bieten.
„Verkehrssicherheit steht außer Frage im öffentlichen Interesse. Genauso wichtig ist jedoch, dass Bußgeldverfahren rechtsstaatlichen Anforderungen entsprechen. Eine sorgfältige Prüfung lohnt sich daher immer.“, so Kay Stolle.
1 Studie der VUT Sachverständigengesellschaft mbH & Co. KG, Januar 2013 (zuletzt abgerufen am 27.02.2026)
2 Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes (Destatis), 9. Juli 2025 (zuletzt abgerufen am 27.02.2026)