Rechtsprechung im Verkehrsrecht
18. Mai 2026, 14:19 Uhr | Von: Burcu Bostan
Ein Unfall mit einem Carsharing-Auto und anschließende Fahrerflucht beschäftigen das Landgericht Berlin I. Die Richter kommen zu dem Ergebnis: Der Schaden am Miles-Fahrzeug reicht nicht aus, um die Fahrerlaubnis vorläufig zu entziehen.
Ein Unfall, ein kurzer Stopp, dann die Weiterfahrt: Für einen Miles-Nutzer aus Berlin sah es zunächst schlecht aus. Nach einer Kollision auf einem Parkplatz stand der Verdacht der Unfallflucht im Raum. Trotzdem musste der Mann seinen Führerschein nicht dauerhaft abgeben.
Das Landgericht Berlin I entschied, dass der Schaden am genutzten Carsharing-Fahrzeug für den vorläufigen Fahrerlaubnisentzug nicht mitzählt (Az. 502 Qs 6/26).
Der Fall begann auf einem Baumarktparkplatz. Der Fahrer wollte mit dem Miles-Fahrzeug ausfahren und übersah dabei eine von links kommende Autofahrerin. Es kam zum Zusammenstoß. Danach hielt der Mann zwar kurz an, fuhr aber weiter, ohne seine Personalien anzugeben.
Genau hier wird es strafrechtlich heikel: Ein solches Verhalten kann als unerlaubtes Entfernen vom Unfallort nach § 142 StGB gewertet werden.
Die Staatsanwaltschaft wollte dem Fahrer die Fahrerlaubnis vorläufig entziehen lassen. Dafür kommt es bei einer Unfallflucht aber nicht nur auf das Wegfahren an. Entscheidend ist auch, ob ein bedeutender Schaden an fremden Sachen entstanden ist. In der Praxis spielt dabei häufig die Grenze von 1.500 Euro eine wichtige Rolle.
Das Amtsgericht Tiergarten hatte den Führerschein zunächst eingezogen. Grundlage dafür waren § 111a StPO und § 69 StGB. Das Landgericht Berlin I sah den Fall jedoch anders. Nach Ansicht der Richter zählt der Schaden am selbst genutzten Fahrzeug grundsätzlich nicht als relevanter Fremdschaden – auch dann nicht, wenn das Auto einem Carsharing-Anbieter gehört.
Für den Beschuldigten war die Entscheidung ein Erfolg: Er erhielt seine Fahrerlaubnis zurück. Vom Tisch ist der Fall damit aber nicht automatisch. Das Landgericht entschied nur über die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis. Ob der Mann später tatsächlich wegen Unfallflucht verurteilt wird, muss ein weiteres Verfahrenzeigen.
1 § 142 StGB (zuletzt abgerufen am 18.05.2026)
2 § 69 StGB (zuletzt abgerufen am 18.05.2026)
3 § 111a StPO (zuletzt abgerufen am 18.05.2026)
4 LG Berlin I, Beschluss vom 02.02.2026 – Az. 502 Qs 6/26 (zuletzt abgerufen am 18.05.2026)