Wann muss ich meinen Führerschein umtauschen?
In drei Schritten zu Ihrer persönlichen Frist.
Der Rechner gilt für deutsche Führerscheindokumente. Er ermittelt die Umtauschfrist für Pkw- und Motorradführerscheine; Befristungen von Lkw- und Busklassen sind gesondert zu prüfen.
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Ihre Angaben werden für die Berechnung ausschließlich im Browser verarbeitet und durch den Rechner weder gespeichert noch versendet. Grundlage: Anlage 8e FeV. Für ab dem 19. Januar 2013 ausgestellte Karten verweist das Ergebnis auf Feld 4b; das Ablaufdatum wird nicht abgefragt.
Führerscheinumtausch 2027 auf einen Blick
- 2002 bis 2004 ausgestellte Karten: Umtausch bis 19. Januar 2027.
- Vor 1953 geboren: Für alte Dokumente gilt die Sonderfrist 19. Januar 2033.
- Papierführerschein: Das Geburtsjahr entscheidet; die meisten Fristen sind bereits abgelaufen.
- Karte ab 19. Januar 2013: Das Ablaufdatum in Feld 4b beachten.
- Beim gewöhnlichen Dokumententausch ist keine neue Fahrprüfung nötig.
Wer muss den Führerschein 2027 umtauschen?
Die Umtauschgruppe 2027 umfasst die Ausstellungsjahre 2002 bis 2004, sofern die Inhaberin oder der Inhaber 1953 oder später geboren wurde. Es geht um die Ausstellung der vorliegenden Karte. Wann Sie zum ersten Mal eine Fahrprüfung bestanden haben, beantwortet diese Frage nicht.
Ein rein rechnerisches Beispiel verdeutlicht den Unterschied: Wer 1975 geboren wurde und eine 2004 ausgestellte Karte besitzt, fällt unter den 19. Januar 2027. Für eine 1951 geborene Person mit einer Karte desselben Ausstellungsjahres gilt dagegen die Sonderfrist 2033. Eine Karte aus 2006 gehört zur nächsten Gruppe mit Stichtag 19. Januar 2028.
Der gesetzliche Umtauschplan schafft schrittweise ein einheitliches EU-Dokument. Nach § 24a FeV zur Gültigkeit von Führerscheinen verliert das alte Dokument nach dem jeweiligen Stichtag seine Gültigkeit. Die Unterscheidung zwischen Dokument und Fahrberechtigung ist dabei entscheidend: Ein neuer Führerschein bestätigt grundsätzlich die bestehende Fahrerlaubnis.
Wo steht das Ausstellungsdatum auf dem Führerschein?
Das Ausstellungsdatum finden Sie auf der Vorderseite in Feld 4a. Lesen Sie das Jahr dieses Eintrags ab, wenn Sie eine Karte von 1999 bis zum 18. Januar 2013 besitzen. Diese Zuordnung erläutert auch die Bundesregierung in ihren Hinweisen zum Führerscheinumtausch.
Worin unterscheiden sich Feld 4a, Feld 4b und Spalte 10?
- 4a – Ausstellung: Dieses Datum gehört zum aktuellen Führerscheindokument und bestimmt die Staffelung alter Karten.
- 4b – Ablauf: Hier ist bei neueren Karten das Ende der Dokumentengültigkeit eingetragen.
- 10 – Erteilung: Die Rückseite nennt je Klasse den Zeitpunkt ihrer Erteilung. Diese Daten ersetzen für den Pflichtumtausch nicht das Ausstellungsdatum.
Nach einem Ersatz wegen Verlusts oder einer Neuausstellung kann das Datum der Karte deutlich jünger sein als Ihre Fahrerlaubnis. Verwenden Sie deshalb die Angaben auf dem vorhandenen Dokument. Ist es seit dem 19. Januar 2013 ausgestellt, führt Sie der Rechner zu Feld 4b. Bei unleserlichen oder widersprüchlichen Einträgen hilft die Fahrerlaubnisbehörde.
Welche Umtauschfristen gelten für alte Führerscheine?
Die folgenden Tabellen geben den gesetzlichen Stufenplan aus Anlage 8e FeV wieder. Entscheiden Sie zunächst anhand Ihres Dokuments, welche Tabelle zutrifft. Bereits verstrichene Stichtage werden durch das Themenjahr 2027 nicht verlängert.
Alter Kartenführerschein: Wann ist welches Ausstellungsjahr dran?
Bei einer vom 1. Januar 1999 bis zum 18. Januar 2013 ausgestellten Karte entscheidet Feld 4a. Ausnahme: Sind Sie vor 1953 geboren, gilt für diese alten Karten unabhängig vom Ausstellungsjahr der 19. Januar 2033.
| Ausstellungsjahr der Karte | Umtausch spätestens am | Status |
|---|---|---|
| 1999–2001 | 19.01.2026 | Frist abgelaufen |
| 2002–2004 | 19.01.2027 | Künftiger Stichtag |
| 2005–2007 | 19.01.2028 | Künftiger Stichtag |
| 2008 | 19.01.2029 | Künftiger Stichtag |
| 2009 | 19.01.2030 | Künftiger Stichtag |
| 2010 | 19.01.2031 | Künftiger Stichtag |
| 2011 | 19.01.2032 | Künftiger Stichtag |
| 2012–18. Januar 2013 | 19.01.2033 | Künftiger Stichtag |
Bei Karten ab dem 19. Januar 2013 gilt dieser Stufenplan nicht. Beachten Sie stattdessen das Ablaufdatum in Feld 4b; die Sonderregel für vor 1953 Geborene verschiebt dieses Datum nicht.
Papierführerschein: Welche Frist ergibt sich aus dem Geburtsjahr?
Für bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellte Führerscheine wird nach Geburtsjahr gestaffelt. Für alle ab 1953 Geborenen sind diese Umtauschtermine inzwischen vergangen. Ältere Inhaberinnen und Inhaber fallen unter die Frist 2033.
| Geburtsjahr | Umtausch spätestens am | Status |
|---|---|---|
| vor 1953 | 19.01.2033 | Künftiger Stichtag |
| 1953–1958 | 19.07.2022 | Frist abgelaufen |
| 1959–1964 | 19.01.2023 | Frist abgelaufen |
| 1965–1970 | 19.01.2024 | Frist abgelaufen |
| 1971 oder später | 19.01.2025 | Frist abgelaufen |
Wie bereiten Sie den Antrag auf Führerscheinumtausch vor?
Wenden Sie sich grundsätzlich an die Fahrerlaubnisbehörde an Ihrem Wohnort. Manche Kommunen ermöglichen den Antrag auch im Bürgeramt oder online. Die örtliche Behörde legt fest, wie Sie Unterlagen einreichen und den neuen Führerschein erhalten.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Für den regulären Dokumententausch nennt das Bundesverkehrsministerium einen Identitätsnachweis, den bisherigen Führerschein im Original und ein aktuelles biometrisches Foto. Klären Sie vorab, in welcher Form das Foto akzeptiert wird.
Bei einem Papierführerschein einer anderen Ausstellungsbehörde kann zusätzlich eine Karteikartenabschrift benötigt werden. Das Serviceportal Berlin beschreibt diese zusätzliche Unterlage für auswärtige Papierdokumente. Fragen Sie Ihre zuständige Stelle, ob sie die Abschrift selbst anfordert oder Sie dies übernehmen sollen.
- Dokument und persönliche Frist mit dem Rechner und der passenden Fristentabelle abgleichen.
- Örtliches Antragsverfahren prüfen und erforderliche Unterlagen zusammenstellen.
- Den Antrag mit zeitlichem Vorlauf einreichen und bei Verzögerungen nach einem gültigen vorläufigen Nachweis fragen.
- Nach Erhalt der Karte persönliche Angaben, Klassen und Schlüsselzahlen kontrollieren.
Eine Terminreservierung verlängert die Frist nicht automatisch. Der Führerschein muss zum maßgeblichen Stichtag umgetauscht sein. Das hebt auch das Serviceportal Berlin zum Kartenführerscheinumtausch hervor. Warten Sie deshalb nicht erst auf eine persönliche Erinnerung.
Was kostet der Führerscheinumtausch und wie lange dauert er?
Für den üblichen Pflichtumtausch nennt das Bundesverkehrsministerium Grundgebühren von 25,50 Euro und 1 Euro. Das ergibt 26,50 Euro zuzüglich möglicher Zusatzkosten. Berücksichtigen Sie insbesondere das Foto und gegebenenfalls Versand oder Expressleistungen. Den verbindlichen Gesamtbetrag erfahren Sie bei Ihrer Behörde.
Eine für ganz Deutschland einheitliche Bearbeitungszeit lässt sich nicht angeben. Neben der Herstellung der Karte wirken sich auch die örtliche Terminlage und die Vollständigkeit Ihrer Unterlagen aus. Lassen Sie sich den aktuellen Ablauf erklären, wenn Sie das Dokument für eine Reise oder beruflich benötigen.
Was ändert sich durch die neue Führerscheinkarte?
Das neue Dokument ist nach § 24a Absatz 1 FeV auf 15 Jahre befristet. Diese Frist betrifft den Führerschein als Nachweis. Sie ist von der Geltungsdauer einer Fahrerlaubnisklasse nach § 23 FeV zu unterscheiden.
Sind Fahrprüfung oder Gesundheitsprüfung erneut vorgeschrieben?
Für den bloßen Pflichtumtausch bei Pkw- und Motorradklassen sind grundsätzlich weder eine neue Theorie- oder Fahrprüfung noch eine routinemäßige ärztliche Untersuchung vorgesehen. Davon zu trennen sind konkrete Zweifel an der Fahreignung und besondere Anforderungen für befristete Klassen. Die amtlichen Erläuterungen zum Umtausch unterscheiden diese Fälle ausdrücklich.
Welche Besonderheiten gelten für alte Klassen und Lkw oder Bus?
Ältere Berechtigungen werden beim Umtausch den entsprechenden heutigen Klassen zugeordnet. Bei früheren Klassen 2 oder 3 können zusätzlich Schlüsselzahlen, Altersgrenzen und Verlängerungen eine Rolle spielen. Einen Überblick gibt das Bundesverkehrsministerium zu Besitzstand und Übergangsregelungen.
Bei C-, CE-, D- oder DE-Berechtigungen darf die Umtauschfrist deshalb nicht als pauschale Erlaubnis verstanden werden, bis dahin weiterzufahren. Die einzelne Klasse kann früher ablaufen. Lassen Sie die konkreten Einträge und Nachweispflichten prüfen; der Rechner bewertet diese Berechtigungen nicht.
Was passiert nach einer versäumten Umtauschfrist?
Nach dem gesetzlichen Stichtag ist der bisherige Führerschein ungültig. Vereinbaren Sie den Umtausch und besprechen Sie mit der Behörde, wie Sie bis zur neuen Karte Ihre Fahrberechtigung gültig nachweisen können. Wer mit dem ungültigen Dokument fährt, muss regelmäßig mit einem Verwarnungsgeld von 10 Euro rechnen; darauf weist auch die Berliner Verkehrsverwaltung in ihren Informationen zur Umtauschpflicht hin.
Eine weiterhin bestehende Pkw- oder Motorradfahrerlaubnis erlischt durch den versäumten Dokumententausch allein grundsätzlich nicht. Der Vorgang unterscheidet sich daher von einer Entziehung der Fahrerlaubnis oder einem Fahrverbot. Ist dagegen die Fahrerlaubnisklasse selbst abgelaufen oder die Fahrberechtigung entzogen, ist gesondert zu prüfen, ob ein Fahren ohne Fahrerlaubnis vorliegt.
Haben Sie einen Bußgeldbescheid erhalten, prüfen Sie zusätzlich den konkreten Tatvorwurf und die darin genannten Fristen. Der Dokumentenumtausch ersetzt keine Reaktion auf einen Bescheid.
Was gilt bei Auslandsreisen oder Wohnsitz im Ausland?
Besorgen Sie vor einer Auslandsfahrt ein gültiges Führerscheindokument. Eine deutsche Übergangsbescheinigung wird im Ausland nicht automatisch anerkannt; auch bei Mietwagen kann ein abgelaufener Führerschein Probleme bereiten.
Bei einem gewöhnlichen Wohnsitz in einem anderen EU- oder EWR-Staat ist grundsätzlich die Behörde am dortigen Wohnort der Ansprechpartner. Leben Sie außerhalb dieser Staaten, erläutert das Bundesverkehrsministerium das Verfahren über eine deutsche Fahrerlaubnisbehörde und die Auslandsvertretung. Nehmen Sie möglichst mit der ursprünglichen Ausstellungsbehörde Kontakt auf und stimmen Sie das Vorgehen ab. Die zusätzlichen Anerkennungsregeln Ihres Wohnsitzlandes bleiben zu beachten.
Fazit zum Führerscheinumtausch 2027
Entscheidend sind das Ausstellungsdatum Ihres aktuellen Dokuments und bei alten Führerscheinen auch Ihr Geburtsjahr. Prüfen Sie Ihre Frist mit dem Führerscheinumtausch-Rechner, gleichen Sie die Angaben mit dem Führerschein ab und planen Sie für den Antrag ausreichend Vorlauf ein.
Häufige Fragen zum Führerscheinumtausch 2027
Kann ich eine Karte von 2004 schon vor 2027 umtauschen?
Ja. Der 19. Januar 2027 ist der letzte Umtauschtag für diese Ausstellungsgruppe, sofern Sie 1953 oder später geboren wurden. Sie dürfen den Antrag vorher stellen und sollten für Behördentermin und Herstellung ausreichend Zeit einplanen.
Ich bin 1952 geboren und habe eine Karte von 2003. Gilt die Frist 2027?
Nein. Für Sie greift bei diesem alten Dokument die Sonderregel für vor 1953 Geborene. Sie müssen die Karte bis zum 19. Januar 2033 umtauschen. Befristungen einzelner Fahrerlaubnisklassen sind davon unabhängig.
Mein Führerschein stammt aus Januar 2013. Welche Regel gilt?
Hier entscheidet der genaue Tag: Eine bis einschließlich 18. Januar 2013 ausgestellte Karte gehört zum Stufenplan mit Umtausch bis zum 19. Januar 2033. Bei Ausstellung ab dem 19. Januar 2013 orientieren Sie sich am Ablaufdatum in Feld 4b.
Brauche ich für den Pflichtumtausch einen neuen Sehtest?
Beim bloßen Austausch eines Pkw- oder Motorradführerscheins ist grundsätzlich kein neuer Sehtest vorgeschrieben. Andere Anforderungen können etwa bei der Verlängerung befristeter Lkw- oder Busklassen, bei einer Änderung von Auflagen oder konkreten Eignungszweifeln gelten.
Darf ich den bisherigen Führerschein als Erinnerung behalten?
Auf Wunsch kann Ihnen die Behörde den bisherigen Führerschein nach seiner Entwertung überlassen. Ein entwertetes Dokument darf anschließend nicht mehr als gültiger Führerscheinnachweis verwendet werden.
Ändert der Dokumententausch den Beginn meiner Probezeit?
Nein. Der Austausch des Nachweisdokuments ist keine erneute Erteilung der Fahrerlaubnis und setzt deshalb keine neue Probezeit in Gang. Für eine bestehende Probezeit bleibt die ursprüngliche Erteilung maßgeblich.
Quellen und Rechtsgrundlagen
Die Umtauschfristen wurden am 28.10.2026 mit der gesetzlichen Tabelle abgeglichen. Rechner und Fristentabellen verwenden dieselben Daten.
Bußgeldbescheid erhalten?
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