Aktuelles zur Verkehrssicherheit
20. Februar 2026, 13:45 Uhr | Von: Burcu Bostan
Glätte auf den Straßen – doch nicht jedes Auto ist entsprechend ausgerüstet. Angesichts dessen intensiviert die Polizei ihre Kontrollen. Dabei geraten sowohl fehlende Winterreifen als auch eingeschränkte Sicht durch Schnee und Eis in den Fokus.
Bei aktuellen Verkehrskontrollen stellt die Polizei vermehrt fest, dass Fahrzeuge trotz winterlicher Straßenverhältnisse ohne Winterreifen unterwegs sind. Dabei gilt in Deutschland die situative Winterreifenpflicht nach § 2 Abs. 3a StVO:
Maßgeblich sind die tatsächlichen Wetter- und Fahrbahnverhältnisse – nicht das Datum im Kalender. Wer bei Glatteis, Schneeglätte oder Reifglätte ohne geeignete Winterreifen fährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Es drohen 60 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg. Winterreifen verbessern darüber hinaus die Haftung und erhöhen die Fahrstabilität bei niedrigen Temperaturen deutlich.
Neben der Bereifung rückt auch der Fahrzeugzustand in den Fokus von Verkehrskontrollen. Vereiste oder verschneite Scheiben schränken die Sicht erheblich ein und gefährden die Verkehrssicherheit. Gleiches gilt für Schnee auf dem Autodach, die sich während der Fahrt lösen können.
Bereits eingeschränkte Sicht wird mit 25 Euro geahndet, bei Gefährdung oder Unfall fallen die Sanktionen deutlich höher aus. Vor Fahrtbeginn sollten daher alle Scheiben und das Dach vollständig von Schnee und Eis befreit werden.
1 § 2 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) – Straßenbenutzung durch Fahrzeuge (zuletzt abgerufen am 20.02.2026)
2 Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) – Winterrisiken im Straßenverkehr (zuletzt abgerufen am 20.02.2026)
3 Bußgeldübersicht – Der Bußgeldkatalog (zuletzt abgerufen am 20.02.2026)
4 Punkte in Flensburg – Das Fahreignungsregister (zuletzt abgerufen am 20.02.2026)
5 Bußgelder im Winter – Übersicht und Informationen (zuletzt abgerufen am 20.02.2026)